Bürgermeister Hörnig gibt bekannt, dass in der Sitzung am 18.05.2016 der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, sämtliche Bebauungspläne mit Wohnbebauung, vorrangig „Strütt“ und „Glückgraben-Weinweg“ so zu ändern, dass man den Bauherren möglichst großen Freiraum lässt und wenig Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne aussprechen muss.

 

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Abrechnungsmodus in den Beitrags- und Gebührensatzungen für die Erhebung von Herstellungs- und Verbesserungsbeiträgen von „zulässiger Geschoßfläche“ in „tatsächliche Geschoßfläche“ zu ändern.