Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Glückgraben-Weinweg“

vom 17.09.1993 wie folgt im beschleunigten vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern:

 

Die „Perlenschnur“ die das MI-Gebiet mit II-geschossiger Bauweise in Höhe Kapellenstraße/Weinweg/Hauptstraße umgrenzt wird zusätzlich um das

Grundstück Fl.Nr. 8500/21 (Kapellenstr. 24) versetzt. Die Firstrichtung gilt nur als Vorschlag.

 

Das Grundstück der Gärtnerei Weiß soll geteilt und nur zum Teil noch als Gärtnerei bestehen bleiben.

Aus der Restfläche sollen zwei Bauplätze am Glückgraben entstehen.

Bauweise: maximal II Vollgeschosse. Die Firstrichtung gilt nur als Vorschlag

 

Als Dachform wird allgemein festgesetzt: (Derzeit Satteldach 30-38 Grad)

 

Satteldach, Walmdach, Krüppel-Walmdach, Zeltdach, Pyramidendach, Pultdach, versetztes Pultdach,

sowie Flachdach.

 

Dachneigung 0 – 45 Grad.

 

Mit der Planung wird das Ing.-Büro Johann u. Eck, Bürgstadt beauftragt.