Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Süßenrain“
vom 05.01.1967 wie folgt im beschleunigten vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern:
Im Bereich der Flurstücke Nr. 9000/67 und 9000/68 werden statt Doppelhäuser – Einzelhäuser festgesetzt. Die Firstrichtung gilt nur als Vorschlag.
Die rote Baulinie wird durch eine blaue Baugrenze ersetzt.
Als Dachform wird allgemein festgesetzt: (Derzeit Satteldach, Walmdach, Krüppel-Walmdach 30-
38 Grad)
Satteldach, Walmdach, Krüppel-Walmdach, Zeltdach, Pyramidendach, Pultdach, versetztes Pultdach, sowie Flachdach.
Dachneigung 0 – 45 Grad.
Mit der Planung wird das Ing.-Büro Johann u. Eck, Bürgstadt beauftragt.