Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Süßenrain“

vom 05.01.1967 wie folgt im beschleunigten vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern:

 

Im Bereich der Flurstücke Nr. 9000/67 und 9000/68 werden statt Doppelhäuser – Einzelhäuser festgesetzt. Die Firstrichtung gilt nur als Vorschlag.

 

Die rote Baulinie wird durch eine blaue Baugrenze ersetzt.

 

Als Dachform wird allgemein festgesetzt: (Derzeit Satteldach, Walmdach, Krüppel-Walmdach 30-

                                                                    38 Grad)

Satteldach, Walmdach, Krüppel-Walmdach, Zeltdach, Pyramidendach, Pultdach, versetztes Pultdach, sowie Flachdach.

 

Dachneigung 0 – 45 Grad.

 

Mit der Planung wird das Ing.-Büro Johann u. Eck, Bürgstadt beauftragt.