Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeister Hörnig Herrn Gerald Kolb vom Amt für ländliche Entwicklung, Unterfranken, Würzburg (ALE) und erteilt diesem das Wort.

 

Herr Kolb führt zur Thematik „Dorferneuerung in Faulbach und Breitenbrunn“ aus, dass es sich in diesem Fall um eine sogenannte „umfassende Dorferneuerung“ handelt und nicht um eine „einfache Dorferneuerung“ wie beispielsweise für ein Einzelprojekt wie z.B. das Rathaus

Faulbach. Das Augenmerk von ALE liegt auf den Ortskernen (Altortbereiche) und nicht auf

Neubaugebieten oder Ortsrandbereichen.

Vom ALE werden nicht gefördert:        Die erstmalige Erschließung (außer in Bereichen der

                                                            Innenentwicklung in Ausnahmefällen)

                                                            Neubau- und Siedlungsgebiete

                                                            Pflichtaufgaben der Gemeinden und

                                                            Kleinmaßnahmen bis 10.000,- €.

 

Gefördert werden Maßnahmen ab 200.000,- € aufwärts.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Dorferneuerungsrichtlinie und der Finanzkraft der Gemeinde. Hierzu wird der Durchschnitt der Zahlen aus drei Jahren

herangezogen, für Faulbach waren dies für 2016 die Jahre 2012 bis 2014. Für Faulbach liegt die Zuschusshöhe im Jahr 2016 bei 57 % . Die Zuschusshöhe wird für jedes Jahr neu berechnet und festgelegt.

 

Bezuschusst wird z.B. die Planung und Ausführung von Straßenbaumaßnehmen – wie die Hauptstraße in Faulbach (alles was ersichtlich ist, ohne Straßenbeleuchtung). Hauptsächlich

die Begrünung und wasserdurchlässige Beläge.

 

Abweichend davon gibt es Förder-Höchstgrenzen:

 

Für Hochbau - Neubauten                  150.000,- € max. je Objekt.

Für Hochbau – Umbauten                   200.000,- € max. je Objekt.

 

Für Faulbach und Breitenbrunn wurde die Förderobergrenze auf 1.250.000,- € festgelegt.

Davon entfallen auf Breitenbrunn       250.000,- €, davon zweckgebunden für Grünflächen 50.000,- €.

Auf Faulbach entfallen 900.000,- €, wovon 200.000,- € für Grünflächen zweckgebunden sind.

100.000,- € sind zweckgebunden für ortsteilübergreifende Maßnahmen, - wie die Erstellung von Studien und Konzepten.

 

Für die Errichtung bzw. Umbau von Gebäuden zu Dorfgemeinschaftshäusern besteht die Möglichkeit diese über EU-Mittel gefördert zu bekommen als sog. ELER-Projekt. Hier kann man bis zu 60 % an Zuschüssen erhalten, d.h. der Fördersatz liegt höher als der von ALE.

 

Für Faulbach wurde in Aussicht gestellt, dass ALE die Sanierung der Festhalle mit

150.000,- € fördert, nachdem wegen der Einwohnergrenze von 2000 Bürgern die Festhalle über ELER nicht gefördert werden kann.

 

Die Dorferneuerung Faulbach/Breitenbrunn soll noch in diesem Jahr angeordnet werden. Hierzu muss im Verfahren die Aufklärungsversammlung erfolgen, die am 10.10.2016 in der Spessarthalle Breitenbrunn stattfindet.

 

Nach dieser Aufklärungsversammlung wird der Vorgang Herrn Kraus von ALE vorgelegt, der dann die Dorferneuerung anordnet.

 

Danach muss eine Vorstandschaft der sogenannten Teilnehmergemeinschaft gebildet werden. Dieser Vorstand wird auf 6 Jahre gewählt und muss danach wieder neu gewählt werden.

 

Bürgermeister Hörnig stellt danach fest, dass die Höchstgrenzen der Fördergelder für die Maßnahmen in Faulbach nicht gemeinsam mit dem ALE festgelegt, sondern diese vom ALE festgelegt und der Gemeinde mitgeteilt wurden.

Auf Anfrage von Bürgermeister Hörnig, weshalb das Wohngebiet „An der Linde“ mit im Gebiet der Dorferneuerung enthalten ist, erklärt H. Kolb dass auch hier evtl. Grünflächen geplant werden können, die förderfähig sind.

Ferner werden Spielplätze, - jedoch keine Sportplätze gefördert.

 

ELER-Projekte werden bis zum Jahr 2020 gefördert.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Frieß, wie das ALE auf die Fördersumme von 1,25 Mio. kommt, erklärt Herr Kolb, dass dies aufgrund des Kataloges aus der Vorbereitungsphase und der sich daraus ergebenden Schlüsselmaßnahmen und Kostenschätzung hierfür ergibt.

Nimmt man dieses Kosten und davon 50 bis 57 % Fördermittel, kommt man auf 1,25 Mio. €.

 

Gemeinderat Frieß stellt jedoch fest, dass alle Maßnahmen zusammen 8 Mio. € kosten.

Mit den 1,25 Mio. € sind jedoch nur die Maßnahmen 1 bis 4 gefördert.

 

Herr Kolb erklärt, dass dies Erfahrungswerte sind, da man ja nicht sämtliche Projekte finanzieren und fördern wird.

 

Gemeinderat Schick hat Bedenken, dass der BA II der Hauptstraße sich nun schon wieder verschiebt, nachdem man durch die Intervention von ALE nun schon 1 Jahr an Bauzeit eingebüßt hat.

Gemeinderat Frieß wollte gerne wissen, wann die Gemeinde den BA II der Hauptstraße ausschreiben kann.

 

Herr Kolb erklärt, dass die Dorferneuerung angeordnet (vorauss. Dez. 2016),

ferner die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft gebildet sein muss oder der Gemeinderat es beschließt und die Planung mit dem ALE abgestimmt sein muss.

 

Bürgermeister Hörnig informiert hierzu über die letzte Versammlung mit den Anliegern des BA II im Rathaus Faulbach am 21.09.2016. Derzeit besucht man die Anlieger nochmal einzeln und klärt verschiedene Fragen persönlich ab.

 

Auf Anfrage von Gemeinderätin Schreck erklärt Herr Kolb, dass der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aus 6 Personen besteht, 4 aus Faulbach, 2 aus Breitenbrunn plus ein Vertreter der Gemeinde, in der Regel der 1. Bürgermeister und er, Herr Kolb selbst, als Vorsitzender des Vorstandes.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Frieß erklärt Herr Kolb, dass bei den einzelnen Maßnahmen der Gemeinderat die Förderung derselben bei der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft beantragen muss.

Gemeinderat Klein fragt, wie sich dies bei Privatpersonen verhält.

 

Herr Kolb erklärt, dass die private Förderung unabhängig von der öffentlichen Förderung

abläuft. Diese ist nicht gedeckelt und beträgt zwischen 10 und 30 v.H., maximal jedoch 30.000,- € je Anwesen.

Bei herausragenden Anwesen kann sich der Fördersatz auch bis zu 60.000,- € erhöhen

wie z.B. bei Einzeldenkmälern.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Fertig, was bei einem Anwesen gefördert wird erklärt Herr Kolb, dass all das gefördert wird, was nach außen wirkt, wie z.B. Fenster, Türen, Dämmung und Putz.

 

Auf die Frage von Gemeinderätin Schreck, ob die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft nur Eigentümern aus dem Ortsbereich sein können, erklärt Herr Kolb, dass diese auch von außerhalb sein können, jedoch dann selbst nicht wählen dürfen.

 

Gemeinderat Klein fragt, ob die Maßnahmen der Innenentwicklung auch mit dem ALE abzuklären sind.

 

Herr Kolb führt aus, dass dies allein in der Entscheidung des Gemeinderates liegt.

 

Abschließend fragt Gemeinderat Klein, ob eine nachträgliche Erhöhung des derzeitigen Förderhöchstsatzes möglich ist, sofern im Freistaat mehr finanzielle Mittel frei werden sollten.

 

Herr Kolb erklärt, dass er dies der Gemeinde mitteilen wird, sofern dieser Fall eintritt.

Er glaubt jedoch nicht daran.