Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat Faulbach beschließt, dass die Gemeinde Faulbach das Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch nimmt. Der 1. Bürgermeister Wolfgang Hörnig wird ermächtigt eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Der Gemeinde Faulbach ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.