Beschluss:
Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Faulbach folgende
1. Änderungssatzung zur Satzung für die Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungsanlage (VES-EWS)
§ 1
§ 6 der Satzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage (VES-EWS) vom 13.12.2013 wird wie folgt geändert:
„§ 6
Beitragssatz
(1) Die angefallenen Investitionskosten laut Kostenermittlung betragen 3.783.941 Euro abzüglich des Gemeindeanteils für Straßenentwässerung, verbleiben 2.837.620 Euro, diese werden zu 50 % über Beiträge und zu 50 % über Gebühren finanziert. Auf den Beitragsanteil entfällt somit ein Betrag von 1.418.810 Euro.
Der Beitrag beträgt
a) per m² Grundstücksfläche 0,52 €
b) pro m² Geschoßfläche 1,12 €
Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.
(2) entfällt“
§ 2
§ 7 der Satzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage (VES-EWS) vom 13.12.2013 wird ersatzlos gestrichen.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.