Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

 

Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Faulbach folgende

 

 

1. Änderungssatzung zur Satzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage (VES-EWS)

 

§ 1

 

§ 6 der Satzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage (VES-EWS) vom 13.12.2013 wird wie folgt geändert:

 

㤠6

Beitragssatz

 

(1) Die angefallenen Investitionskosten laut Kostenermittlung betragen 3.783.941 Euro abzüglich des Gemeindeanteils für Straßenentwässerung, verbleiben 2.837.620 Euro, diese werden zu 50 % über Beiträge und zu 50 % über Gebühren finanziert. Auf den Beitragsanteil entfällt somit ein Betrag von 1.418.810 Euro.

 

Der Beitrag beträgt

 

                        a) per m² Grundstücksfläche               0,52 €

                        b) pro m² Geschoßfläche                    1,12 €

 

Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.

 

(2) entfällt“

 

§ 2

 

§ 7 der Satzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage (VES-EWS) vom 13.12.2013 wird ersatzlos gestrichen.

 

 

§ 3

 

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.