Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Faulbach folgende

 

 

1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung

zur

Entwässerungssatzung (BGS/EWS):

 

 

§ 1

 

§ 6 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 17.10.2013 wird wie folgt geändert:

 

㤠6

Beitragssatz

 

(1) Der Beitrag beträgt

 

                                                a) pro m² Grundstücksfläche   1,00 €

                                                b) pro m² Geschossfläche                   2,58 €“

 

 

§ 2

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 17.10.2013 wird wie folgt geändert:

 

„Die Gebühr beträgt 4,63 € pro Kubikmeter Abwasser.“

 

 

§ 3

 

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Abweichend hiervon tritt § 2 am 1. Januar 2017 in Kraft.