Beschluss:
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Faulbach folgende
1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Entwässerungssatzung (BGS/EWS):
§ 1
§ 6 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 17.10.2013 wird wie folgt geändert:
„§ 6
Beitragssatz
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 1,00 €
b) pro m² Geschossfläche 2,58 €“
§ 2
§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 17.10.2013 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 4,63 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Abweichend hiervon tritt § 2 am 1. Januar 2017 in Kraft.