Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen zur Abrechnung der Maßnahmen für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage zum Vollzug der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage der Gemeinde Faulbach entsprechend Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes. Aufgrund der vorliegenden Abrechnungsdaten auf der Einnahmen- und Ausgabenseite beschließt der Gemeinderat die bisher ergangenen Vorausleistungsbescheide durch Allgemeinverfügung für endgültig zu erklären. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage (VES-EWS) vom 26.10.2016 wird nicht angewendet.