Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach erlässt für das Haushaltsjahr 2017 folgende Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde
F A U L B A C
H
Landkreis
Miltenberg
für das
Haushaltsjahr 2 0 1 7
Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Faulbach
folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 5.284.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.209.000 € ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben
im Vermögenshaushalt werden
festgesetzt auf 708.000 € .
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v.H.
2.
Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar
2017 in Kraft.
Faulbach, den
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Wolfgang Hörnig, 1.Bürgermeister
Einstimmig
beschlossen: Ja 13
Nein 0