Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach erlässt für das Haushaltsjahr 2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021:
N a c h t r
a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde
F A U L B A C
H
Landkreis Miltenberg
für das
Haushaltsjahr 2 0 1 8
Auf
Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde Faulbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch
werden
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erhöht
um |
vermindert
um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans
einschl. der Nachträge |
|
gegenüber
bisher |
auf
nunmehr verändert |
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a) |
im Verwaltungshaushalt |
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|
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|
die
Einnahmen und Ausgaben |
0 € |
0 € |
5.447.000 € |
5.447.000 € |
b) |
im Vermögenshaushalt |
||||
|
die
Einnahmen und Ausgaben |
198.000 € |
0 € |
5.188.000 € |
5.188.000 € |
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird von 502.000 € um 502.000 € vermindert und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0,00 € um 1.683.000 € erhöht und damit auf 1.683.000 € neu festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden nicht verändert
und bleiben wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan bleibt unverändert auf 800.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2018 in Kraft.
Faulbach, den _______________
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Wolfgang Hörnig
1.Bürgermeister