Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Faulbach erlässt für das Haushaltsjahr 2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021:

 

N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

der Gemeinde

F A U L B A C H

Landkreis Miltenberg

für das Haushaltsjahr  2 0 1 8

 

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Faulbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

 

erhöht

um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

auf nunmehr

verändert

a)

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

0 €

0 €

5.447.000 €

5.447.000 €

b)

im Vermögenshaushalt

 

die Einnahmen und Ausgaben

198.000 €

0 €

5.188.000 €

5.188.000 €

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 502.000 € um 502.000 € vermindert und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0,00 € um 1.683.000 € erhöht und damit auf 1.683.000 € neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden nicht verändert und bleiben wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

                a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                 360 v.H.

                b) für die Grundstücke (B)                                                                                                 360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                360 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan bleibt unverändert auf 800.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Faulbach, den _______________

 

 

 

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Wolfgang Hörnig

1.Bürgermeister