Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach beschließt folgende
Satzung
zur Änderung der
Abgabesatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
(Abgabesatzung zur Friedhofssatzung) der Gemeinde Faulbach
Die Gemeinde Faulbach erlässt auf Grund von Art. 1, 2 und 8 des
Kommunalabgaben-
gesetzes (KAG) die folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Abgabesatzung zur Satzung über die gemeindlichen
Bestattungseinrichtungen
(Abgabesatzung zur Friedhofssatzung) vom 11.05.1994, zuletzt
geändert am 02.12.2015, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 (Bestattungsgebühren)
Die Gebühr für die die Benutzung des Leichenhauses, unabhängig ob Urnen- oder Sargbestattung, beträgt für einen angebrochenen Tag 125,00 €. Für jeden weiteren angebrochenen Tag werden 75,00 € berechnet, höchstens jedoch 350,00 €.
§ 4 (Grabplatzgebühren)
Urnengrab anonym 180,00 €
Urnengrab (Laufzeit 25 Jahre)
310,00 €
Einzelgrab
(Laufzeit 25 Jahre) 560,00 €
Familiengrab/ Doppelgrab (Laufzeit 25 Jahre) 1.000,00
€
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.