Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach beschließt folgende

 

Satzung

zur Änderung der Abgabesatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Abgabesatzung zur Friedhofssatzung) der Gemeinde Faulbach

 

Die Gemeinde Faulbach erlässt auf Grund von Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgaben-

gesetzes (KAG) die folgende Satzung:

 

§ 1 Änderung

 

Die Abgabesatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen

(Abgabesatzung zur Friedhofssatzung) vom 11.05.1994, zuletzt geändert am 02.12.2015, wird wie folgt geändert:

 

 

§ 3 Abs. 2 (Bestattungsgebühren)

 

Die Gebühr für die die Benutzung des Leichenhauses, unabhängig ob Urnen- oder Sargbestattung, beträgt für einen angebrochenen Tag 125,00 €. Für jeden weiteren angebrochenen Tag werden 75,00 € berechnet, höchstens jedoch 350,00 €.

 

 

§ 4 (Grabplatzgebühren)

 

Urnengrab anonym                                                                                180,00 €

Urnengrab                               (Laufzeit 25 Jahre)                                310,00 €

Einzelgrab                               (Laufzeit 25 Jahre)                                560,00 €

Familiengrab/ Doppelgrab      (Laufzeit 25 Jahre)                             1.000,00 €

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.