Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach erläßt gem. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die als Anlage beigefügte Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen – Ehrenordnung –
Diese Ehrenordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Ehrenordnung vom 12.03.2009 außer Kraft.
Bürgermeister Hörnig
setzt den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass die Änderung der bestehenden
bzw. der Neuerlaß der Ehrenordnung für die Gemeinde Faulbach in verschiedenen
Sitzungen des Kulturausschusses vorberaten und im RatsInfo zur Kenntnis
eingefügt wurde.
Nach kurzer Beratung
faßt der Gemeinderat folgenden