Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach erläßt gem. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)  die als Anlage beigefügte Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen – Ehrenordnung –

 

Diese Ehrenordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Ehrenordnung vom 12.03.2009 außer Kraft.


Bürgermeister Hörnig setzt den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass die Änderung der bestehenden bzw. der Neuerlaß der Ehrenordnung für die Gemeinde Faulbach in verschiedenen Sitzungen des Kulturausschusses vorberaten und im RatsInfo zur Kenntnis eingefügt wurde.

 

Nach kurzer Beratung faßt der Gemeinderat folgenden