Herr Dr. Geiger von der Fa. BayernGrund informiert den Gemeinderat, welche Aufgaben die Fa. BayernGrund bei einer Erschließung von Wohn- oder Gewerbegebieten in unserer Gemeinde übernehmen könnte. Hierfür hat er eine Präsentation vorbereitet.

 

Zunächst stellt Herr Dr. Geiger die Fa. BayernGrund vor. Die Gesellschafter der Fa. BayernGrund sind zu 25 % der Freistaat Bayern, 25 % die Bayerische Ärzteversorgung und zu 50 % die Bayer. Landesbank. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der Baulandentwicklung über den Neubau und Sanierung bis zum Städtebaulichen Projektmanagement.

 

Im Weiteren erklärt er den Verlauf einer Erschließungsmaßnahme:

 

Treuhändischer Grunderwerb

Beim Treuhänderischen Grunderwerb wickelt die BayernGrund als Eigentümer über die Finanzierung hinaus auch den gesamten Grundstücksverkehr ab. Gemeinderat Volker Frieß fragt nach der Höhe des Ankaufpreises für Grundstücke. Herr Dr. Geiger erklärt, dass der Kaufpreis von der Fa. BayernGrund kalkuliert wird, hierbei spielt der spätere Verkaufspreis und die gesamten Erschließungskosten mit ein. Die Preisfestsetzung bestimmt aber letztendlich die Kommune.

 

Zunächst wird man die Eigentümer zu einer gemeinsamen Eigentümerversammlung einladen und das Projekt vorstellen. Im Anschluss werden mit Eigentümern Termine für ein persönliches Gespräch vereinbart. Ziel bei den Vertragsverhandlungen ist es, dass die Fa. BayernGrund die gesamten Grundstückflächen eines Erschließungsgebietes treuhänderisch erwirbt. Es kann sein, dass Grundstückseigentümer nur bei dem Projekt mitmachen, wenn Ihnen im Gegenzug später ein Bauplatz garantiert wird. Sollte im Verlauf der Erschließungsmaßnahme die Fa. BayernGrund zwischenzeitlich Grundstückseigentümer eines solchen Grundstücks sein, können auch diese Grundstücke rechtlich sauber mit einer Bauverpflichtung verkauft werden.

 

Die Fa. BayernGrund finanziert die Grunderwerbskosten über einen Kontokorrentkredit. Hierfür fallen neben dem Beratungshonorar auch Sollzinsen an.

 

Erschließungsträgerschaft

Die Gemeinde kann laut Baugesetzbuch BauGB, darüber entscheiden, ob sie die Aufgabe der Erschließung selbst, oder an einen Erschließungsträger überträgt. Bei einer Übertragung an einen Erschließungsträger wird privates Recht angewandt, ansonsten gilt öffentliches Recht in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Faulbach. Bei einer Übertragung der Trägerschaft wird von der Fa. BayernGrund die gesamte Projektsteuerung, inkl. Rechnungsprüfung, Zahlungsverkehr übernommen. Alle Kosten, auch der 10 % Eigenanteil der Kommune, können auf Bauparzellen umgelegt werden. Das Erschließungsbeitragsrecht wird nicht angewendet. Hiermit entfällt auch die Bescheiderstellung durch die Gemeinde mit dem dazugehörigen Widerspruchsrecht im öffentlichen Recht, sowie das Mahnwesen.

Die Gemeinde behält immer die Planungshoheit. Grundlage für die Abrechnung der Kosten sind privat-rechtliche Kostenerstattungsverträge. Die Kommune behält dabei uneingeschränkt Ihr Gestaltungsrecht und die Entscheidungshoheit. Die Fa. BayernGrund beauftragt in Abstimmung mit der Kommune ein leistungsfähiges Ingenieurbüro. Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen zusammen mit dem Ingenieurbüro. Eine freihändige Vergabe der Bauaufträge ist möglich.

 

Ziel einer Grundstücksmaßnahme ist der kostendeckende Abschluss des Projekts. Sollten sich Probleme ergeben und im schlimmsten Fall die gesamte Erschließung scheitern, rechnet die Fa. BayernGrund auf Grundlage von vereinbarten Stunden- und Honorarsätzen mit der Gemeinde Faulbach ab.