Sitzung: 12.06.2019 Gemeinderat
Herr Dr. Geiger von der Fa. BayernGrund informiert den Gemeinderat, welche Aufgaben die Fa. BayernGrund bei einer Erschließung von Wohn- oder Gewerbegebieten in unserer Gemeinde übernehmen könnte. Hierfür hat er eine Präsentation vorbereitet.
Zunächst stellt Herr Dr. Geiger die Fa. BayernGrund vor. Die Gesellschafter der Fa. BayernGrund sind zu 25 % der Freistaat Bayern, 25 % die Bayerische Ärzteversorgung und zu 50 % die Bayer. Landesbank. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der Baulandentwicklung über den Neubau und Sanierung bis zum Städtebaulichen Projektmanagement.
Im Weiteren erklärt er den Verlauf einer Erschließungsmaßnahme:
Treuhändischer Grunderwerb
Beim Treuhänderischen Grunderwerb wickelt die BayernGrund als Eigentümer
über die Finanzierung hinaus auch den gesamten Grundstücksverkehr ab.
Gemeinderat Volker Frieß fragt nach der Höhe des Ankaufpreises für Grundstücke.
Herr Dr. Geiger erklärt, dass der Kaufpreis von der Fa. BayernGrund kalkuliert
wird, hierbei spielt der spätere Verkaufspreis und die gesamten
Erschließungskosten mit ein. Die Preisfestsetzung bestimmt aber letztendlich
die Kommune.
Zunächst wird man die Eigentümer zu einer gemeinsamen
Eigentümerversammlung einladen und das Projekt vorstellen. Im Anschluss werden
mit Eigentümern Termine für ein persönliches Gespräch vereinbart. Ziel bei den
Vertragsverhandlungen ist es, dass die Fa. BayernGrund die gesamten
Grundstückflächen eines Erschließungsgebietes treuhänderisch erwirbt. Es kann
sein, dass Grundstückseigentümer nur bei dem Projekt mitmachen, wenn Ihnen im
Gegenzug später ein Bauplatz garantiert wird. Sollte im Verlauf der
Erschließungsmaßnahme die Fa. BayernGrund zwischenzeitlich Grundstückseigentümer
eines solchen Grundstücks sein, können auch diese Grundstücke rechtlich sauber
mit einer Bauverpflichtung verkauft werden.
Die Fa. BayernGrund finanziert die Grunderwerbskosten über einen
Kontokorrentkredit. Hierfür fallen neben dem Beratungshonorar auch Sollzinsen
an.
Erschließungsträgerschaft
Die Gemeinde kann laut Baugesetzbuch BauGB, darüber entscheiden, ob sie
die Aufgabe der Erschließung selbst, oder an einen Erschließungsträger
überträgt. Bei einer Übertragung an einen Erschließungsträger wird privates
Recht angewandt, ansonsten gilt öffentliches Recht in Verbindung mit der
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Faulbach. Bei einer Übertragung der
Trägerschaft wird von der Fa. BayernGrund die gesamte Projektsteuerung, inkl.
Rechnungsprüfung, Zahlungsverkehr übernommen. Alle Kosten, auch der 10 %
Eigenanteil der Kommune, können auf Bauparzellen umgelegt werden. Das
Erschließungsbeitragsrecht wird nicht angewendet. Hiermit entfällt auch die
Bescheiderstellung durch die Gemeinde mit dem dazugehörigen Widerspruchsrecht
im öffentlichen Recht, sowie das Mahnwesen.
Die Gemeinde behält immer die Planungshoheit. Grundlage für die
Abrechnung der Kosten sind privat-rechtliche Kostenerstattungsverträge. Die
Kommune behält dabei uneingeschränkt Ihr Gestaltungsrecht und die
Entscheidungshoheit. Die Fa. BayernGrund beauftragt in Abstimmung mit der
Kommune ein leistungsfähiges Ingenieurbüro. Ausschreibung und Vergabe der
Bauleistungen erfolgen zusammen mit dem Ingenieurbüro. Eine freihändige Vergabe
der Bauaufträge ist möglich.
Ziel einer Grundstücksmaßnahme ist der kostendeckende Abschluss des
Projekts. Sollten sich Probleme ergeben und im schlimmsten Fall die gesamte
Erschließung scheitern, rechnet die Fa. BayernGrund auf Grundlage von
vereinbarten Stunden- und Honorarsätzen mit der Gemeinde Faulbach ab.