Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

1. Bürgermeister Hörnig legt dem Gemeinderat den Satzungsentwurf zur Anleinpflicht „kleiner“ Hunde vor. Er stellt hierzu fest, dass in der vorangegangenen Sitzung eine Verordnung über die Haltung von großen Hunden aufgrund Art. 18 Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erlassen wurde.

 

Die Satzung zur Haltung kleiner Hunde erfolgt gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und liegt dem Gemeinderat vor.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Anleinpflicht von „kleinen“ Hunden gemäß Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 GO zum 01.12.2019 zu erlassen. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.