Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Faulbach beschließt, gemäß der Auflage zur Stabilisierungshilfe, dass ab dem Jahr 2020 das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Stammhaushalts zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) deutlich nach unten auf maximal 150 % und ab dem Jahr auf maximal 100 % reduziert wird.

 

Bei der Ermittlung des Verhältnisses von Kreditaufnahmen zur ordentlichen Tilgung werden die Kreditaufnahmen für Investitionen in die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung als kostendeckende Einrichtung gem. Art. 8 KAG aufgrund der erforderlichen Erhebung von kostendeckenden Beiträgen und Gebühren nicht berücksichtigt. Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Kreditverbindlichkeiten werden ebenfalls nicht berücksichtigt.