Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Rohrmüller

Christine und Ralf, Hauptstr. 72, Faulbach zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Glückgraben-Weinweg“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Die südlichen Pfosten des Carports sind ca.0,80 m vom neu geplanten

Gehweg (Hinterkante) zurückzuversetzen bzw. anzuordnen.