Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach erlässt für das Haushaltsjahr 2020 folgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:
H a u s h a
l t s s a t z u n g
der Gemeinde
F A U L B A C
H
Landkreis Miltenberg
für das
Haushaltsjahr 2 0 2 0
Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Faulbach
folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2 0 2 0 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 5.227.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 4.420.000 € ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben
im Vermögenshaushalt werden
festgesetzt auf 0 €.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird festgesetzt auf 2.554.000 €.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v.H.
2.
Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 850.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar
2020 in Kraft.
Faulbach, den _______________
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Wolfgang Hörnig, 1.Bürgermeister