Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses

für den künftigen Eigentümer der „Moto-Guzzi-Werkstatt“, Wilhelm-Rademacher-Str. 6 zu.

Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen wird Befreiung von den Festsetzungen des

B-Planes „Gewerbegebiet zwischen Triebweg und Haagweg“, gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Mit dem Bauantrag ist auch die Bestätigung über die Gewerbeanmeldung vorzulegen.