Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach beschließt, gemäß der Auflage zur Stabilisierungshilfe, dass auch im Jahr 2021 das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Stammhaushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) auf maximal 100 % reduziert wird.

 

Bei der Ermittlung des Verhältnisses von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung werden die Kreditaufnahmen für Investitionen in die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung als kostendeckende Einrichtungen gem. Art. 8 KAG aufgrund der erforderlichen Erhebung von kostendeckenden Beiträgen und Gebühren nicht berücksichtigt. Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Kreditverbindlichkeiten werden ebenfalls nicht berücksichtigt.