Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach beschließt folgende straßenverkehrsrechtliche Anordnung
für alle Waldwege in der Gemarkung Faulbach und Breitenbrunngemäß den Bestimmungen der
StVO:
Sämtliche Waldwege erhalten das Schild, Zeichen 260 (Verbot für Kraftwagen und Krafträder)
sowie das Zusatzzeichen „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“.
Die bisherige Beschilderung mit Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) wird aufgehoben
und die Schilder entfernt.
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen
wirksam.
Abstimmungsvermerke: