Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Grundstücks– und Bauausschuss erteilt zum Bauvorhaben des Autohauses Jeßberger

zur Errichtung einer Unterstellhalle und eines Gewächshauses auf dem Grundstück Fl.Nr.

8440, Gemarkung Faulbach hinsichtlich der Dachform und Dachneigung, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Glückgraben-Weinweg“, gem. § 31 Abs. 2 BauGB.