Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach beschließt folgende Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Faulbach vom 12.03.2009, die in die Ehrenordnung einzuarbeiten ist:
§ 1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
Vereinen mit Sitz in der Gemeinde kann aus Anlaß von Vereinsjubiläen, deren Jahreszahl durch 25 teilbar ist, eine Jubiläumsgabe gewährt werden.
Die Höhe des Betrages wird auf 100,- € je 25 Jahre des Bestehens des Vereines festgelegt.
§ 2
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Faulbach, den
Wolfgang H ö r n i g
1.Bürgermeister