Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Faulbach beschließt folgende Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Faulbach vom 12.03.2009, die in die Ehrenordnung einzuarbeiten ist:

 

§ 1

 

§ 5 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

 

Vereinen mit Sitz in der Gemeinde kann aus Anlaß von Vereinsjubiläen, deren Jahreszahl durch 25 teilbar ist, eine Jubiläumsgabe gewährt werden.

Die Höhe des Betrages wird auf 100,- € je 25 Jahre des Bestehens des Vereines festgelegt.

 

§ 2

 

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft

 

Faulbach, den

 

Wolfgang  H ö r n i g

1.Bürgermeister