Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Folgender Hinweis ist in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen:

Der Abstand zwischen der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist und der Geländeoberfläche im Mittel des natürlichen bzw. vorhandenen Geländes darf nicht mehr als 7 m betragen.

Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf, - wie durch Herrn Arch. Beil vom Architekturbüro Dietz u. Partner, Elfershausen vorgestellt mit o.g. Änderung zu und beschließt, hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu hören sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.