Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

·         An Stelle der Änderung des Bebauungsplans wird die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung für das Sondergebiet – Einkaufsmarkt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nötigen Kriterien werden eingehalten. Der Geltungsbereich entspricht dem bisher geplanten Änderungsbereich. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

·         Die vorgeschlagene Gliederung der Festsetzungen des Bebauungsplans wird übernommen.

·         Dem Sondergebiet wird noch ein immissionsschutzrechtlicher Schutzgrad eines Gewerbegebietes zugeordnet.

·         Die Festsetzung zur Wandhöhe wird auf das natürliche Gelände bezogen.

·         Gemäß § 19 BauNVO wird eine Überschreitung der max. zulässigen Grundflächenzahl von 0,8 aus besonderen Gründen durch Neben- und Erschließungsanlagen (hier: Parkplatzfläche) zugelassen.

·         Die Konflikt vermeidenden Maßnahmen des Artenschutzes werden neu als Hinweise aufgeführt. Dabei können auch zeitliche Beschränkungen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen enthalten sein.

·         Die Vollzugsfristen zu Pflanzmaßnahmen werden zu den Hinweisen gestellt.

·         Die Formulierung zu den Verfahrensvermerken wird aus den Planungshilfen
 p 12/13 übernommen.