Beschluss:
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An
Stelle der Änderung des Bebauungsplans wird die Aufstellung eines Bebauungsplans
der Innenentwicklung für das Sondergebiet – Einkaufsmarkt nach § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren beschlossen. Die für die Aufstellung eines
Bebauungsplans der Innenentwicklung nötigen Kriterien werden eingehalten. Der
Geltungsbereich entspricht dem bisher geplanten Änderungsbereich. Der
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
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Die
vorgeschlagene Gliederung der Festsetzungen des Bebauungsplans wird übernommen.
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Dem
Sondergebiet wird noch ein immissionsschutzrechtlicher Schutzgrad eines
Gewerbegebietes zugeordnet.
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Die
Festsetzung zur Wandhöhe wird auf das natürliche Gelände bezogen.
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Gemäß §
19 BauNVO wird eine Überschreitung der max. zulässigen Grundflächenzahl von 0,8
aus besonderen Gründen durch Neben- und Erschließungsanlagen (hier:
Parkplatzfläche) zugelassen.
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Die
Konflikt vermeidenden Maßnahmen des Artenschutzes werden neu als Hinweise
aufgeführt. Dabei können auch zeitliche Beschränkungen zur Vermeidung von
Verbotstatbeständen enthalten sein.
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Die
Vollzugsfristen zu Pflanzmaßnahmen werden zu den Hinweisen gestellt.
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Die
Formulierung zu den Verfahrensvermerken wird aus den Planungshilfen
p 12/13 übernommen.