Sitzung: 25.09.2014 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Die Abstandsflächen werden im Bebauungsplan vermaßt. Damit greift Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO.