Beschluss:
Es wird darauf
hingewiesen, dass durch Ergänzung eines Gewerbestreifens im Osten die
ursprüngliche östliche Eingrünung des Plangebiets ihren eigentlichen Zweck,
nämlich die Einbindung nach außen zur freien Landschaft hin, verloren hat.
Zudem schließt inzwischen weiter östlich davon die Entlastungsstraße mit
entsprechenden landschaftspflegerischen Gestaltungsmaßnahmen an.
Die Grünfläche im Süden ist bereits im südöstlichen Abschnitt (östlich der Zufahrt) auf 5 m Breite ausgewiesen um dort eine verbesserte Eingrünungsfunktion des Gebietes (auch zum Kreisverkehr hin) übernehmen zu können. Die Einbindung des Plangebiets nach außen ist damit ausreichend gewährleistet.