Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die in der Schallimmissionsprognose des Ing.-Büros Wölfel getroffenen Festlegungen werden berücksichtigt.

Der Betrieb und die Belieferung des geplanten Einkaufsmarkts wird auf die Tagzeiten (6.00 Uhr – 22.00 Uhr) beschränkt. Die nächtlichen Emissionsquellen liegen – durch Baugrenzen festgesetzt – in den von der Wohnbebauung abgewandten Grundstücksbereichen des Bebauungsplans.
Es wird geprüft, ob damit die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte bei der benachbarten Wohnbebauung eingehalten werden können.

Die Festsetzungen zum Bebauungsplan werden entsprechend getroffen.