Beschluss:
Die in der Schallimmissionsprognose des Ing.-Büros Wölfel getroffenen Festlegungen werden berücksichtigt.
Der Betrieb und die Belieferung des geplanten
Einkaufsmarkts wird auf die Tagzeiten (6.00 Uhr – 22.00 Uhr) beschränkt. Die
nächtlichen Emissionsquellen liegen – durch Baugrenzen festgesetzt – in den von
der Wohnbebauung abgewandten Grundstücksbereichen des Bebauungsplans.
Es wird geprüft, ob damit die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte bei der
benachbarten Wohnbebauung eingehalten werden können.
Die Festsetzungen zum Bebauungsplan werden entsprechend getroffen.