Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Schreiben wird als Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB gewertet und behandelt.

Die Ausweisung des Sondergebiets Einkaufsmarkt dient der Grundversorgung der Gemeinde mit Waren für den kurzfristigen täglichen Bedarf sowohl des Ortskerns als auch der Siedlungsbereiche.

Diese ist durch den bestehenden Einkaufsmarkt am Rand des Ortskerns aufgrund dessen Lage und Größe nicht nachhaltig gesichert.

Der geplante EDEKA-Vollsortimenter ist ein wesentlicher Baustein der Nahversorgung Faulbachs.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Ortskerns und der Innenentwicklung wird nicht gesehen. Die Planung wird daher beibehalten.

Das Amt für Ländliche Entwicklung wird im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einkaufsmarkt“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB beteiligt.