Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

An Stelle der bisher beschlossenen 5. Änderung des Bebauungsplans zwischen Triebweg und Haagweg wird die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einkaufsmarkt“ zwischen Triebweg und Haagweg beschlossen. Der Geltungsbereich entspricht dem Änderungsbereich der bisherigen 5. Änderung des Bebauungsplans, zu dem die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgt ist. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird gemäß Behandlung und Beschlüssen zu den Stellungnahmen der Behörden zum Planentwurf überarbeitet.

 

Der Planentwurf ist nach § 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen und nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen


Gemeinderat Elmar Löber erkundigt sich nach den Kosten für die Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanänderung. Bürgermeister Wolfgang Hörnig erklärt, dass soweit ihm bekannt ist, alle Kosten der Bauherr des neuen EDEKA-Marktes trägt, da die Änderungen des Bebauungsplanes Voraussetzungen zur Baufreigabe sind.

 

Gemeinderat Edgar Schreck fragt nach, ob zum Bau des EDKA Marktes der Bauherr ein Schallgutachten vorlegen muss. Bürgermeister Wolfgang Hörnig teilt mit, dass dieses Gewerbegebiet mit der bereits vorhandenen Bebauung zumindest tagsüber mit Geräuschimmissionen vorbelastet ist. Der Betrieb und die Belieferung des geplanten Einkaufsmarkts wird auf die Tagzeiten (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) beschränkt. Eine Mehrbelastung der Wohnbebauung sollte ausgeschlossen sein. Dies wird allerdings zusätzlich noch überprüft.