Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

C        Billigung des Entwurfs – Beschluss über die weitere Beteiligung

          der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange / Behörden

 

Der mit den beschlossen Ergänzungen und Änderungen gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wird öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

 

Die wasserrechtliche Ausnahme nach § 78 Abs. 2 WHG wird beantragt.

 

Der Flächennutzungsplan wird berichtigt.