Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Beschluss des Gemeinderates hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche im Schörgesgraben für die OU Faulbach wird aufgehoben.

Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für die OU Faulbach werden statt am Schörgesgraben nun in der Waldabteilung „Mainbrunn“ über eine Fläche von ca. 4 ha festgelegt.

Auf die Waldbewirtschaftung in diesem Bereich wird verzichtet.