Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach beschließt folgende
Satzung
zur Änderung der
Abgabesatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
(Abgabesatzung zur Friedhofssatzung) der Gemeinde Faulbach
Die Gemeinde Faulbach erlässt auf Grund von Art. 1, 2 und 8 des
Kommunalabgaben-
gesetzes (KAG) die folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Abgabesatzung zur Satzung über die gemeindlichen
Bestattungseinrichtungen
(Abgabesatzung zur Friedhofssatzung) vom 11.05.1994 wird wie folgt
geändert:
§ 3
In § 3 Abs. 2 Satz 1 (Benutzung der Aussegnungshalle und/oder des Leichenhauses
bei Sargbestattung) wird die Zahl „130,00 €“ durch die Zahl „200,00 €“ ersetzt.
In Satz 2 (Benutzung der Aussegnungshalle und/oder des Leichenhauses bei
Urnenbestattung) wird die Zahl „65,00 €“ durch die Zahl „100,00 €“ ersetzt.
§ 4 (Grabplatzgebühren)
Urnengrab anonym 150,00
€
Urnengrab (Laufzeit 25 Jahre) 250,00 €
Einzelgrab
(Laufzeit 25 Jahre) 450,00
€
Familiengrab/ Doppelgrab (Laufzeit 25 Jahre) 800,00
€
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
Außerdem sollen die Bestattungsgebühren alle 3 Jahre überprüft und ggf.
angepasst werden.