Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach beschließt folgende

 

Satzung

zur Änderung der Abgabesatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Abgabesatzung zur Friedhofssatzung) der Gemeinde Faulbach

 

Die Gemeinde Faulbach erlässt auf Grund von Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgaben-

gesetzes (KAG) die folgende Satzung:

 

§ 1 Änderung

 

Die Abgabesatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen

(Abgabesatzung zur Friedhofssatzung) vom 11.05.1994 wird wie folgt geändert:

 

§ 3

 

In § 3 Abs. 2 Satz 1 (Benutzung der Aussegnungshalle und/oder des Leichenhauses bei Sargbestattung) wird die Zahl „130,00 €“ durch die Zahl „200,00 €“ ersetzt.

In Satz 2 (Benutzung der Aussegnungshalle und/oder des Leichenhauses bei Urnenbestattung) wird die Zahl „65,00 €“ durch die Zahl „100,00 €“ ersetzt.

 

§ 4 (Grabplatzgebühren)

 

Urnengrab anonym                                                                             150,00 €

Urnengrab                               (Laufzeit 25 Jahre)                             250,00 €

Einzelgrab                               (Laufzeit 25 Jahre)                             450,00 €

Familiengrab/ Doppelgrab       (Laufzeit 25 Jahre)                             800,00 €

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.

 

Außerdem sollen die Bestattungsgebühren alle 3 Jahre überprüft und ggf. angepasst werden.