Beschluss:
H a u s h a l t s s a t z u n
g
der Gemeinde
Faulbach
Landkreis Miltenberg
für das
Haushaltsjahr 2 0 1 2
Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Faulbach
folgende Haushaltssatzung
§
1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2 0 1 2 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 4.310.000 €
und
im
Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 4.045.000 € ab.
§
2
Der
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben
im
Vermögenshaushalt werden festgesetzt auf 0 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§
4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v.H.
2.
Gewerbesteuer 360 v.H.
§
5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
700.000 €
festgesetzt.
§
6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§
7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem