Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Befangen: 1

Beschluss:

a) Der Gemeinderat Faulbach beschließt, für den Bereich im Anschluss der bisher bestehenden Fa. Kratzer, Richtung Ortsumfahrung einen Bebauungsplan, gem. § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Er schließt sich dem vorhandenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet nordöstlich der Hauptstraße“ an.

Der Bebauungsplan erhält den Namen: „Gewerbegebiet nordöstlich der Hauptstraße II“.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 1541/1, 1542, 1543, 1544,1545/1,1546

1523 teilweise, 1524 und 1548 teilweise.

Mit der Planung wird das Architekturbüro Dietz und Partner GbR, Elfershausen, beauftragt.

Der Gemeinderat billigt den vom Ing.-Büro Dietz und Partner vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes und beschließt die vorzeitige Anhörung der Bürger und Träger öff. Belange.

 

Abstimmungsergebnis:        Ja     12         Nein     2    

 

Gemeinderat Hepp enthielt sich gem. Art. 49 GO der Stimme.

 

b) In diesem Zusammenhang beschließt der Gemeinderat Faulbach, den Flächennutzungsplan

der Gemeinde in dem Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1541/1, 1542, 1543, 1544,1545/1,1546; 1523 teilweise, 1524 und 1548 teilweise entsprechend zu ändern, d.h. von Mischgebiet (MI) in

beschränktes Gewerbegebiet (GEb) zu ändern. Ferner werden die Grundstücke Fl.Nr.1548 bis einschließlich Fl.Nr. 1573 u. 1557 von Allgemeinem Wohngebiet (WA) in Mischgebiet (MI) geändert.

Es handelt sich um die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Faulbach.

Mit der Planung wird das Architekturbüro Dietz und Partner GbR, Elfershausen, beauftragt.

Der Gemeinderat billigt den vom Ing.-Büro Dietz und Partner vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und beschließt die vorzeitige Anhörung der Bürger und Träger öff. Belange.

 

Gemeinderat Hepp enthielt sich gem. Art. 49 GO der Stimme.