Beschluss:
Hierzu beschließt
der Gemeinderat Faulbach folgende Änderung der Geschäftsordnung für den
Gemeinderat vom
§
1
Die Ziff. II der
Geschäftsordnung des Gemeinderates Faulbach – Vorbereitung der
Sitzungen – wird
in § 20 (Einberufung) in Abs. 2 wie
folgt geändert:
1Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses Faulbach und im
Bedarfsfall, mindestens aber zwei mal jährlich im Ortsteil Breitenbrunn statt;
sie finden in der Regel
mittwochs statt;
sie beginnen regelmäßig um
§
2
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der
Bekanntmachung in Kraft
Gemeinderat Edgar Roth bittet darum, dass eine der nächsten Gemeinderatssitzungen, wie in der Geschäftsordnung verankert, in Breitenbrunn abgehalten wird.
Gemeinderat Volker Schleßmann weist darauf hin, dass nicht immer die Termine zu den Sitzungen im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht werden. Dies liegt meistes jedoch daran, dass man auf Grund des 14-tägigen Erscheinungstermins des Gemeindeblattes die Einladung zur Sitzung nicht bekannt machen kann. In den Bekanntmachungskästen werden die Sitzungstermine auf jeden Fall ausgehängt.