Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
den Erlaß der als Anlage beigefügten Verordnung über die Reinhaltung und
Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
für die Dauer von 20 Jahren.
Diese Verordnung
tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.