Sitzung: 12.04.2017 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach erlässt für das
Haushaltsjahr 2017 folgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:
H a
u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde
F A U L B A C H
Landkreis Miltenberg
für das Haushaltsjahr 2 0 1 7
Auf Grund des Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Faulbach folgende Haushaltssatzung
§
1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 5.284.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 2.501.000 € ab.
§
2
Der
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben
im
Vermögenshaushalt werden festgesetzt auf 0 € .
§
3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§
4
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke
(B) 360 v.H.
2.
Gewerbesteuer 360 v.H.
§
5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 €
festgesetzt.
§
6
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.