Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeister Hörnig Herrn Ing. Beil vom Büro Dietz und Partner, Elfershausen und erteilt diesem das Wort.

 

Bebauungsplan „Gewerbegebiet nordöstlich der Hauptstraße II“

 

A)       Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1,  BauGB

 

durch Schreiben vom 04.08.2017 – Frist der Stellungnahmen bis 04.09.2017

 

Behandlung von Stellungnahmen und Anregungen

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gingen die folgenden Stellungnahmen mit Anregungen und / oder Einwendungen ein.

 

 

 

Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Schreiben /
Anregungen
vom

ohne

Einwände / Anregungen / Äußerungen

mit

Einwänden / Anregungen / Äußerungen

1.       

Abwasserzweckverband Südspessart
Hauptstraße 132, 97909 Stadtprozelten

16.08.2017

X

 

2.       

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

Antonius-Str. 1, 63741 Aschaffenburg

30.08.2017

X

 

3.       

Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.

Zeller Straße 40

97082 Würzburg

17.08.2017

X
mit Hinweis

 

4.       

Bayernwerk AG
Netzcenter Marktheidenfeld

Dillberg 10, 97828 Marktheidenfeld

23.08.2017

X

 

5.       

Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Kreisgruppe Miltenberg, Römerstraße 31, 63785 Obernburg

 

 

 

6.       

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Robert-Bosch-Str. 28

63225 Langen

17.08.2017

X

 

7.       

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, Weichertstraße 12,
63741 Aschaffenburg

11.08.2017

X

 

8.       

Gemeinde Altenbuch,

i. d. VG Stadtprozelten, Hauptstraße 132,
97909 Stadtprozelten

04.09.2017

X

 

9.       

Gemeinde Hasloch,

i. d. VG Kreuzwertheim, Lengfurter Str. 8

97892 Kreuzwertheim

05.09.2017

X

 

10.     

Landesamt für Denkmalpflege
Referat B Q-Bauleitplanung, Hofgraben 4, 80539 München

01.09.2017

 

X

11.     

Landesbund für Vogelschutz

Mainlände 8, 97209 Veitshöchheim

 

 

 

12.     

Landratsamt Miltenberg

Bauleitplanung, Brückenstraße 2,

63897 Miltenberg

12.09.2017
(email)

 

X

 

LRA Miltenberg
FB Bauplanungs- u. Bauordnungsrecht

12.09.2017
(email)

 

X

 

LRA Miltenberg
FB Natur- und Landschaftsschutz

12.09.2017
(email)

 

X

 

LRA Miltenberg
FB Immissionsschutz

12.09.2017
(email)

 

X

 

LRA Miltenberg
FB Wasser- und Bodenschutz

12.09.2017
(email)

X
(mit Hinweis)

 

 

LRA Miltenberg
FB Brandschutz

12.09.2017
(email)

X
(liegt nicht vor)

 

 

LRA Miltenberg
FB Gesundheitsamtliche Belange

12.09.2017
(email)

 

X

13.     

Regierung von Oberfranken

- Bergamt Nordbayern -, Postfach 110165,

95420 Bayreuth

21.08.2017

X

 

14.     

Regierung von Unterfranken

 - Höhere Landesplanungsbehördee -,

Peterplatz 9, 97070 Würzburg

21.08.2017

 

X

15.     

Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain, Bayernstraße 18,

63739 Aschaffenburg

23.08.2017

 

X

16.     

Staatliches Bauamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1, 63739 Aschaffenburg

23.08.2017

X

X

17.     

Stadt Stadtprozelten

Hauptstraße 132, 97909 Stadtprozelten

14.08.2017

X

 

18.     

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1, 63739 Aschaffenburg

16.08.2017

 

X

19.     

Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Hauptstraße 132, 97909 Stadtprozelten

23.08.2017

 

X

20.     

Stadtwerke Wertheim GmbH

Mühlenstraße 60, 97877 Wertheim

23.08.2017 / 26.09.2017

 

X

 

 

Keine Stellungnahmen haben abgegeben:

  • Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Miltenberg
  • Landesbund für Vogelschutz, Geschäftsstelle Veitshöchheim

 

Keine Bedenken oder Einwendungen erhoben haben:

  • Abwasserzweckverband „Südspessart“, Stadtprozelten
    mit Schreiben vom 16.08.2017
  • Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.
    mit Schreiben vom 17.08.2017
  • Stadt Stadtprozelten
    mit Schreiben vom 14.08.2017
  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen
    mit Schreiben vom 17.08.2017
  • Deutsche Telekom, Würzburg
    mit Schreiben vom 11.08.2017
  • Reg. v. Ofr. – Bergamt Nordbayern, Bayreuth
    mit Schreiben vom 21.08.2017
  • Staatliches Bauamt Aschaffenburg
    mit Schreiben vom 23.08.2017
  • Bayernwerk, Marktheidenfeld
    mit Schreiben vom 23.08.2017
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Aschaffenburg
    mit Schreiben vom 30.08.2017
  • Gemeinde Altenbuch
    mit Schreiben vom 04.09.2017
  • Gemeinde Hasloch
    mit Schreiben vom 05.09.2017

Die folgenden Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Diese werden wie folgt behandelt.

 

 


1.               Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Schreiben vom 17.08.2017

Beschluss:

Das geplante Gewerbegebiet dient ausschließlich der Erweiterung der südwestlich anschließenden Gewerbeflächen. Die Erschließung erfolgt über diese von der Hauptstraße bzw. Frankenstraße aus.

Das geplante Mischgebiet kann über eine von Südosten nach Nordosten verlaufende Erschließungsstraße an die Frankenstraße anschließend erfolgen.

                                   

Im Flächennutzungsplan wird an der Nordostgrenze des Mischgebiets eine gestalterische Eingrünung zur freien Landschaft hin dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

2.                   Bay. LANDESAMT FÜR dENKMALPFLEGE; mÜNCHEN
Schreiben vom 01.09.2017

 


Beschluss:

Im Plangebiet ist kein Bodendenkmal konkret erfasst. Nachdem aber durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eine Denkmalvermutung geäußert wird, werden Sondierungen des Plangebiets im Hinblick auf mögliche Bodenfunde erforderlich. Damit kann die Gemeinde die Erforderlichkeit (Umsetzbarkeit) des Bebauungsplans feststellen und soweit diese festgestellt ist, entsprechende Darstellungen und Festsetzungen beschließen.

Es wird ein Antrag auf denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis für die notwendigen Sondierungen, mit denen Eingriffe in den Boden verbunden sind, gestellt. Erforderlichenfalls wir eine entsprechende Fachfirma, die diese Sondierungen durchführt und begleitet,  wird unter Einbeziehung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege angefragt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

3.               lANDRATSAMT mILTENBERG – bAULEITPLANUNG -
Schreiben vom 12.09.2017 (email)

 

 

(3.1)  fACHBEREICH Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

         Schreiben vom 12.09.2017 (email)

 

 

Beschluss:

 

Die Präambel wird entsprechend aktualisiert.

Die einheitliche Form der Systematik und der Rechtsgrundlagen wird bei Aufstellung des Planentwurfs beachtet.

Erforderlichkeit
Die Begründung zum Bebauungsplan wird im Hinblick auf die Erforderlichkeit überarbeitet. U.a. ist hier zu betonen:
Für die unmittelbar südwestlich angrenzenden Betriebe („M. Kratzer Brennerservice“ und „M. Kratzer Schweiß- und Industriebedarf“) besteht ein dringlicher Bedarf zur Erweiterung von Büro-, Lager- und Betriebsflächen. Bereits heute bestehen aus Platzmangel bauliche Provisorien. Durch die Erweiterung vor Ort können zudem zusätzliche öffentliche Erschließungsanlagen entfallen, nachdem diese überwiegend über die bestehenden Zufahrten und Erschließungen angebunden werden können. 

Fehlende Erweiterungsflächen können zur Verlagerung und Abwanderung der Betriebe und Verlust von Arbeitsplätzen in Faulbach führen.

Geeignete bereits erschlossen Alternativstandorte fehlen in Faulbach. Eine Betriebsverlagerung bedingt einen höheren Flächenverbrauch und erhöhten naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf.

Geltungsbereichsgrenze
Die aufgeführten Flächen sollen zwar nicht mit Gebäuden überbaut werden, jedoch für Nebenflächen wie Lagerplätze oder Parkplätze, die dem Gewerbegebiet zugeordnet sind, genutzt werden können. Die Einbeziehung in den Geltungsbereich ist daher erforderlich.

Maße der baulichen Nutzung
Es erfolgt die gewünschte Aufgliederung.

Nutzungsschablone
Die maximale Firsthöhe wird in die Nutzungsschablone aufgenommen. Die Nutzungsschablone wird in den textlichen Festsetzungen erläutert.

Dacheindeckung
Die Farbe anthrazit wird bei als mögliche Farbe der Dacheindeckung mit aufgenommen.

Erhaltungs- und Pflanzgebote
Auf die zeichnerische Darstellung der Pflanzgebote von Bäumen ohne Standortbindung wird verzichtet. Auf die Bezeichnung „Erhaltungsgebote“ wird verzichtet.
Die Möglichkeiten für eine Randeingrünung des Plangebiets wurde geprüft. Es kann hier auf eine solche verzichtet werden, da sich im Norden angrenzende Grünstrukturen (Streuobstwiesen, Verbuschungsflächen) befinden, im Nordosten weitere Bauflächen geplant sind und im Südosten und Südwesten bereits Bebauung angrenzt.

Amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet
Die Farbdarstellung von Legende und Planteil wird angepasst.

Leitungen der Telekom
Auf die Darstellung wird verzichtet, da die Leitungen außerhalb des Geltungsbereichs liegen.

Verfahrensvermerke
Die Verfahrensvermerke werden berichtigt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

 

(3.2)    FACHBEREICH Natur- und Landschaftsschutz
           
Schreiben vom 12.09.2017 (email)

 

 

Beschluss:

Die Ausgleichsfläche wird noch abgegrenzt, wobei die sonstigen Ausgleichsflächen, die anderen Eingriffen zugeordnet sind oder werden sollen, berücksichtigt werden.

Die nicht heimischen Gehölzarten werden aus der Anlage 1 gestrichen.

Die Ausgleichsfläche wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans dem Ökoflächenkataster gemeldet.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

(3.3)    Fachbereich Immissionsschutz
            Schreiben vom 12.09.2017 (email)

Beschluss:

Im angesprochen Gutachten des Ing.-Büros Wölfel ist an Stelle des geplanten Mischgebiets (Flächennutzungsplan) ein (beschränktes) Gewerbegebiet zu Grunde gelegt. Das immissionschutzfachliche Gutachten wird entsprechend überarbeitet.

Die redaktionellen Fehler werden berichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

 


 

(3.4)    Fachbereich Wasser- und Bodenschutz
Schreiben vom 12.09.2017 (email)


Beschluss:

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde beteiligt.
Die fachlichen Belange werden im Rahmen dieser Stellungnahme behandelt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

 

 

(3.5)    Fachbereich Gesundheitsamtliche Belange
           
Schreiben vom 12.09.2017 (email)

Beschluss:

Die Kreisbrandinspektion wurde durch das Landratsamt Miltenberg beteiligt. Eine Stellungnahme liegt nicht vor.
Eine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung wird gewährleistet.
Lösch- und Trinkwasserversorgung werden getrennt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 


4.           Regierung von Unterfranken – Höhere LandesplanungsBehörde, Würzburg
Schreiben vom 21.08.2017

Beschluss:

Überschwemmungsgebiet des Mains
Sowohl die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Miltenberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg haben hier keine Bedenken vorgetragen, da das Plangebiet sich außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebiets befindet.

Die Bedenken der können somit zurückgestellt werden.

 

Großflächige Einzelhandelsbetriebe
werden ausgeschlossen. Eine Ansiedlung ist hier nicht beabsichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

5.         Regionaler planungsverband Bayerischer Untemain, Aschaffenburg
Schreiben vom 23.08.2017

 

Beschluss:

Überschwemmungsgebiet des Mains
Sowohl die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Miltenberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg haben hier keine Bedenken vorgetragen, da das Plangebiet sich außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebiets befindet.

Die Bedenken der Höheren Landesplanungsbehörde können somit zurückgestellt werden.

 

Großflächige Einzelhandelsbetriebe
werden ausgeschlossen. Eine Ansiedlung ist hier nicht beabsichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 


6.         Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Schreiben vom 16.08.2017

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Wasserversorgung

Der Zweckverband Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe hat keine Bedenken im Hinblick auf die mögliche Wasserversorgung vorgebracht.

 

Grundwasserschutz

In der Begründung wird auf die Erforderlichkeit des allgemeinen Grundwasserschutzes, die Minimierung der Flächenversiegelung und den Schutz des Grundwassers bei Baumaßnahmen hingewiesen.

 

Abwasserbeseitigung

Die Leistungsfähigkeit der Kanäle wird im Hinblick auf die erwartenden Abwasseraufkommen überprüft.

 

Niederschlagswasserableitung

Die Hinweise werden bei den textlichen Hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.

 

Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete

Der Hinweis, dass das Plangebiet nicht mehr innerhalb des neu errechneten Überschwemmungsgebiets des Mains liegt, wird in die Begründung aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

7.               Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Stadtprozelten
Schreiben vom 23.08.2017

 

Beschluss:

Auf die Stellungnahmen der Stadtwerke Wertheim wird verwiesen.
Die angesprochenen Leitungen sind, da keine Leitungsrechte oder Grunddienstbarkeiten zu Gunsten des Versorgungsträgers ggf. auf dessen Kosten zu verlegen.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 


8.         Stadtwerke Wertheim GmbH
Schreiben vom 23.08.2017

 

e-mail vom 26.09.2017:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach nimmt die Stellungnahme zur Kenntis.

 

 


B        Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger gingen keine Stellungnahmen mit Anregungen und / oder Einwendungen ein.

 

C        Fortführung der Planung, Planentwurf

 

            Beschluss:

 

Die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind bei Erstellung des Planentwurfes einzuarbeiten.

Für die bodendenkmalpflegerische Sondierung ist eine denkmlaschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Das immissionsschutzfachliche Gutachten ist zu überarbeiten. Ggf. erforderliche Änderungen insbesondere im Hinblick auf die zulässigen Emissionskontingente des Gewerbegebiets sind in die Planung einzuarbeiten.

 

Sofern sich keine gravierenden Änderungen ergeben, wird der überarbeitete Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ansonsten erfolgt eine nochmalige Vorlageim Gemeinderat.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0