Sitzung: 11.10.2017 Gemeinderat
Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeister Hörnig Herrn Ing.
Beil vom Büro Dietz und Partner, Elfershausen und erteilt diesem das Wort.
Bebauungsplan
„Gewerbegebiet nordöstlich der Hauptstraße II“
A) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
i. V. m. § 3 Abs. 1, BauGB
durch Schreiben vom 04.08.2017 – Frist der Stellungnahmen bis 04.09.2017
Behandlung von
Stellungnahmen und Anregungen
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gingen die
folgenden Stellungnahmen mit Anregungen und / oder Einwendungen ein.
|
Beteiligte Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange |
Schreiben / |
ohne Einwände / Anregungen / Äußerungen |
mit Einwänden / Anregungen / Äußerungen |
1. |
Abwasserzweckverband
Südspessart |
16.08.2017 |
X |
|
2. |
Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Antonius-Str.
1, 63741 Aschaffenburg |
30.08.2017 |
X |
|
3. |
Amt
für Ländliche Entwicklung Ufr. Zeller
Straße 40 97082
Würzburg |
17.08.2017 |
X |
|
4. |
Bayernwerk
AG Dillberg
10, 97828 Marktheidenfeld |
23.08.2017 |
X |
|
5. |
Bund
Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe
Miltenberg, Römerstraße 31, 63785 Obernburg |
|
|
|
6. |
Bundesaufsichtsamt
für Flugsicherung Robert-Bosch-Str.
28 63225
Langen |
17.08.2017 |
X |
|
7. |
Deutsche
Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, Weichertstraße 12, |
11.08.2017 |
X |
|
8. |
Gemeinde
Altenbuch, i.
d. VG Stadtprozelten, Hauptstraße 132, |
04.09.2017 |
X |
|
9. |
Gemeinde
Hasloch, i.
d. VG Kreuzwertheim, Lengfurter Str. 8 97892
Kreuzwertheim |
05.09.2017 |
X |
|
10. |
Landesamt
für Denkmalpflege |
01.09.2017 |
|
X |
11. |
Landesbund
für Vogelschutz Mainlände
8, 97209 Veitshöchheim |
|
|
|
12. |
Landratsamt
Miltenberg Bauleitplanung,
Brückenstraße 2, 63897
Miltenberg |
12.09.2017 |
|
X |
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
|
X |
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
|
X |
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
|
X |
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
X |
|
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
X |
|
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
|
X |
13. |
Regierung
von Oberfranken -
Bergamt Nordbayern -, Postfach 110165, 95420
Bayreuth |
21.08.2017 |
X |
|
14.
|
Regierung
von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehördee -, Peterplatz
9, 97070 Würzburg |
21.08.2017 |
|
X |
15.
|
Regionaler
Planungsverband Bayerischer Untermain, Bayernstraße 18, 63739
Aschaffenburg |
23.08.2017 |
|
X |
16.
|
Staatliches
Bauamt Aschaffenburg Cornelienstraße
1, 63739 Aschaffenburg |
23.08.2017 |
X |
X |
17.
|
Stadt
Stadtprozelten Hauptstraße
132, 97909 Stadtprozelten |
14.08.2017 |
X |
|
18.
|
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg Cornelienstraße
1, 63739 Aschaffenburg |
16.08.2017 |
|
X |
19.
|
Zweckverband
zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Hauptstraße 132, 97909
Stadtprozelten |
23.08.2017 |
|
X |
20.
|
Stadtwerke
Wertheim GmbH Mühlenstraße
60, 97877 Wertheim |
23.08.2017 / 26.09.2017 |
|
X |
Keine Stellungnahmen
haben abgegeben:
- Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Miltenberg
- Landesbund für Vogelschutz, Geschäftsstelle Veitshöchheim
Keine Bedenken oder
Einwendungen erhoben haben:
- Abwasserzweckverband „Südspessart“, Stadtprozelten
mit Schreiben vom 16.08.2017 - Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.
mit Schreiben vom 17.08.2017 - Stadt Stadtprozelten
mit Schreiben vom 14.08.2017 - Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen
mit Schreiben vom 17.08.2017 - Deutsche Telekom, Würzburg
mit Schreiben vom 11.08.2017 - Reg. v. Ofr. – Bergamt Nordbayern, Bayreuth
mit Schreiben vom 21.08.2017 - Staatliches Bauamt Aschaffenburg
mit Schreiben vom 23.08.2017 - Bayernwerk, Marktheidenfeld
mit Schreiben vom 23.08.2017 - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt,
Aschaffenburg
mit Schreiben vom 30.08.2017 - Gemeinde Altenbuch
mit Schreiben vom 04.09.2017 - Gemeinde Hasloch
mit Schreiben vom 05.09.2017
Die folgenden Behörden oder sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Diese werden wie folgt
behandelt.
1.
Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken
Schreiben vom 17.08.2017
Beschluss:
Das geplante
Gewerbegebiet dient ausschließlich der Erweiterung der südwestlich
anschließenden Gewerbeflächen. Die Erschließung erfolgt über diese von der
Hauptstraße bzw. Frankenstraße aus.
Das geplante
Mischgebiet kann über eine von Südosten nach Nordosten verlaufende
Erschließungsstraße an die Frankenstraße anschließend erfolgen.
Im
Flächennutzungsplan wird an der Nordostgrenze des Mischgebiets eine
gestalterische Eingrünung zur freien Landschaft hin dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
2.
Bay. LANDESAMT FÜR
dENKMALPFLEGE; mÜNCHEN
Schreiben vom 01.09.2017
Beschluss:
Im Plangebiet
ist kein Bodendenkmal konkret erfasst. Nachdem aber durch das Bayerische
Landesamt für Denkmalpflege eine Denkmalvermutung geäußert wird, werden
Sondierungen des Plangebiets im Hinblick auf mögliche Bodenfunde erforderlich.
Damit kann die Gemeinde die Erforderlichkeit (Umsetzbarkeit) des Bebauungsplans
feststellen und soweit diese festgestellt ist, entsprechende Darstellungen und
Festsetzungen beschließen.
Es wird ein
Antrag auf denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis für die notwendigen Sondierungen,
mit denen Eingriffe in den Boden verbunden sind, gestellt. Erforderlichenfalls
wir eine entsprechende Fachfirma, die diese Sondierungen durchführt und
begleitet, wird unter Einbeziehung des
Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege angefragt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
3.
lANDRATSAMT
mILTENBERG – bAULEITPLANUNG -
Schreiben vom 12.09.2017 (email)
(3.1) fACHBEREICH
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Schreiben
vom 12.09.2017 (email)
Beschluss:
Die Präambel wird entsprechend
aktualisiert.
Die einheitliche Form der Systematik und
der Rechtsgrundlagen wird bei Aufstellung des Planentwurfs beachtet.
Erforderlichkeit
Die Begründung zum Bebauungsplan wird im Hinblick auf die
Erforderlichkeit überarbeitet. U.a. ist hier zu betonen:
Für die unmittelbar südwestlich angrenzenden Betriebe („M. Kratzer Brennerservice“
und „M. Kratzer Schweiß- und Industriebedarf“) besteht ein dringlicher Bedarf
zur Erweiterung von Büro-, Lager- und Betriebsflächen. Bereits heute bestehen
aus Platzmangel bauliche Provisorien. Durch die Erweiterung vor Ort können
zudem zusätzliche öffentliche Erschließungsanlagen entfallen, nachdem diese
überwiegend über die bestehenden Zufahrten und Erschließungen angebunden werden
können.
Fehlende Erweiterungsflächen
können zur Verlagerung und Abwanderung der Betriebe und Verlust von Arbeitsplätzen
in Faulbach führen.
Geeignete bereits erschlossen
Alternativstandorte fehlen in Faulbach. Eine Betriebsverlagerung bedingt einen
höheren Flächenverbrauch und erhöhten naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf.
Geltungsbereichsgrenze
Die aufgeführten Flächen sollen zwar nicht mit Gebäuden überbaut
werden, jedoch für Nebenflächen wie Lagerplätze oder Parkplätze, die dem
Gewerbegebiet zugeordnet sind, genutzt werden können. Die Einbeziehung in den
Geltungsbereich ist daher erforderlich.
Maße der baulichen Nutzung
Es erfolgt die gewünschte Aufgliederung.
Nutzungsschablone
Die maximale Firsthöhe wird in die Nutzungsschablone aufgenommen. Die
Nutzungsschablone wird in den textlichen Festsetzungen erläutert.
Dacheindeckung
Die Farbe anthrazit wird bei als mögliche Farbe der Dacheindeckung mit
aufgenommen.
Erhaltungs- und Pflanzgebote
Auf die zeichnerische Darstellung der Pflanzgebote von Bäumen ohne
Standortbindung wird verzichtet. Auf die Bezeichnung „Erhaltungsgebote“ wird
verzichtet.
Die Möglichkeiten für eine Randeingrünung des Plangebiets wurde geprüft. Es
kann hier auf eine solche verzichtet werden, da sich im Norden angrenzende
Grünstrukturen (Streuobstwiesen, Verbuschungsflächen) befinden, im Nordosten
weitere Bauflächen geplant sind und im Südosten und Südwesten bereits Bebauung
angrenzt.
Amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet
Die Farbdarstellung von Legende und Planteil wird angepasst.
Leitungen der Telekom
Auf die Darstellung wird verzichtet, da die Leitungen außerhalb des
Geltungsbereichs liegen.
Verfahrensvermerke
Die Verfahrensvermerke werden berichtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
(3.2) FACHBEREICH Natur- und Landschaftsschutz
Schreiben vom 12.09.2017 (email)
Beschluss:
Die
Ausgleichsfläche wird noch abgegrenzt, wobei die sonstigen Ausgleichsflächen,
die anderen Eingriffen zugeordnet sind oder werden sollen, berücksichtigt
werden.
Die nicht
heimischen Gehölzarten werden aus der Anlage 1 gestrichen.
Die
Ausgleichsfläche wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans dem
Ökoflächenkataster gemeldet.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
(3.3) Fachbereich Immissionsschutz
Schreiben vom 12.09.2017 (email)
Beschluss:
Im
angesprochen Gutachten des Ing.-Büros Wölfel ist an Stelle des geplanten
Mischgebiets (Flächennutzungsplan) ein (beschränktes) Gewerbegebiet zu Grunde
gelegt. Das immissionschutzfachliche Gutachten wird entsprechend überarbeitet.
Die
redaktionellen Fehler werden berichtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
(3.4) Fachbereich Wasser- und Bodenschutz
Schreiben vom 12.09.2017
(email)
Beschluss:
Das Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg wurde beteiligt.
Die fachlichen Belange werden im Rahmen dieser Stellungnahme behandelt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
(3.5) Fachbereich Gesundheitsamtliche Belange
Schreiben vom 12.09.2017 (email)
Beschluss:
Die Kreisbrandinspektion wurde
durch das Landratsamt Miltenberg beteiligt. Eine Stellungnahme liegt nicht vor.
Eine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung wird gewährleistet.
Lösch- und Trinkwasserversorgung werden getrennt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
4.
Regierung von
Unterfranken – Höhere LandesplanungsBehörde, Würzburg
Schreiben vom 21.08.2017
Beschluss:
Überschwemmungsgebiet
des Mains
Sowohl die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt
Miltenberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg haben hier keine Bedenken
vorgetragen, da das Plangebiet sich außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebiets
befindet.
Die Bedenken
der können somit zurückgestellt werden.
Großflächige
Einzelhandelsbetriebe
werden ausgeschlossen. Eine Ansiedlung ist hier nicht
beabsichtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
5. Regionaler planungsverband Bayerischer
Untemain, Aschaffenburg
Schreiben vom 23.08.2017
Beschluss:
Überschwemmungsgebiet
des Mains
Sowohl die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt
Miltenberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg haben hier keine Bedenken
vorgetragen, da das Plangebiet sich außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebiets
befindet.
Die Bedenken
der Höheren Landesplanungsbehörde können somit zurückgestellt werden.
Großflächige
Einzelhandelsbetriebe
werden ausgeschlossen. Eine Ansiedlung ist hier nicht
beabsichtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
6. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Schreiben vom 16.08.2017
Beschluss:
Wasserversorgung
Der
Zweckverband Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe hat keine Bedenken im
Hinblick auf die mögliche Wasserversorgung vorgebracht.
Grundwasserschutz
In der
Begründung wird auf die Erforderlichkeit des allgemeinen Grundwasserschutzes,
die Minimierung der Flächenversiegelung und den Schutz des Grundwassers bei
Baumaßnahmen hingewiesen.
Abwasserbeseitigung
Die
Leistungsfähigkeit der Kanäle wird im Hinblick auf die erwartenden Abwasseraufkommen
überprüft.
Niederschlagswasserableitung
Die Hinweise
werden bei den textlichen Hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Oberflächengewässer,
Überschwemmungsgebiete
Der Hinweis,
dass das Plangebiet nicht mehr innerhalb des neu errechneten Überschwemmungsgebiets
des Mains liegt, wird in die Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
7.
Zweckverband zur
Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Stadtprozelten
Schreiben vom 23.08.2017
Beschluss:
Auf die
Stellungnahmen der Stadtwerke Wertheim wird verwiesen.
Die angesprochenen Leitungen sind, da keine Leitungsrechte oder
Grunddienstbarkeiten zu Gunsten des Versorgungsträgers ggf. auf dessen Kosten
zu verlegen.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
8. Stadtwerke Wertheim GmbH
Schreiben vom 23.08.2017
e-mail vom 26.09.2017:
Beschluss:
Der
Gemeinderat Faulbach nimmt die Stellungnahme zur Kenntis.
B Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung
der Bürger gingen keine Stellungnahmen mit Anregungen und / oder Einwendungen
ein.
C Fortführung
der Planung, Planentwurf
Beschluss:
Die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind bei
Erstellung des Planentwurfes einzuarbeiten.
Für die bodendenkmalpflegerische Sondierung ist eine
denkmlaschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Das immissionsschutzfachliche Gutachten ist zu überarbeiten.
Ggf. erforderliche Änderungen insbesondere im Hinblick auf die zulässigen
Emissionskontingente des Gewerbegebiets sind in die Planung einzuarbeiten.
Sofern sich keine gravierenden Änderungen ergeben, wird der
überarbeitete Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ansonsten
erfolgt eine nochmalige Vorlageim Gemeinderat.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0