Sitzung: 11.10.2017 Gemeinderat
Auch zu diesem TOP übergibt Bürgermeister Hörnig das
Wort an Herrn Beil
8. Änderung
des Flächennutzungsplanes
A) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
i. V. m. § 3 Abs. 1, BauGB
durch Schreiben vom 04.08.2017 – Frist der Stellungnahmen bis 04.09.2017
Behandlung von
Stellungnahmen und Anregungen
in der Gemeinderatssitzung am
11.10.2017
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gingen die
folgenden Stellungnahmen mit Anregungen und / oder Einwendungen ein.
|
Beteiligte Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange |
Schreiben / |
ohne Einwände / Anregungen / Äußerungen |
mit Einwänden / Anregungen / Äußerungen |
1. |
Abwasserzweckverband
Südspessart |
16.08.2017 |
X |
|
2. |
Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Antoniusstr. 1, |
30.08.2017 |
X |
|
3. |
Amt
für Ländliche Entwicklung Ufr. Zeller
Straße 40 97082
Würzburg |
17.08.2017 |
X |
|
4. |
Bayernwerk
AG Dillberg
10, 97828 Marktheidenfeld |
23.08.2017 |
X |
|
5. |
Bund
Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe
Miltenberg, Römerstraße 31, 63785 Obernburg |
|
|
|
6. |
Bundesaufsichtsamt
für Flugsicherung Robert-Bosch-Str.
28 63225
Langen |
17.08.2017 |
X |
|
7. |
Deutsche
Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, Weichertstraße 12, |
11.08.2017 |
X |
|
8. |
Gemeinde
Altenbuch, i.
d. VG Stadtprozelten, Hauptstraße 132, |
04.09.2017 |
X |
|
9. |
Gemeinde
Hasloch, i.
d. VG Kreuzwertheim, Lengfurter Str. 8 97892
Kreuzwertheim |
05.09.2017 |
X |
|
10. |
Landesamt
für Denkmalpflege |
30.08.2017 |
|
X |
11. |
Landesbund
für Vogelschutz Mainlände
8, 97209 Veitshöchheim |
|
|
|
12. |
Landratsamt
Miltenberg Bauleitplanung,
Brückenstraße 2, 63897
Miltenberg |
12.09.2017 |
|
X |
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
|
X |
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
X |
|
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
|
X |
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
X |
|
|
LRA
Miltenberg |
12.09.2017 |
X |
|
13. |
Regierung
von Oberfranken -
Bergamt Nordbayern -, Postfach 110165, 95420
Bayreuth |
21.08.2017 |
X |
|
14.
|
Regierung
von Unterfranken - Höhere Landesplanungsstelle -, Peterplatz
9, 97070 Würzburg |
21.08.2017 |
|
X |
15.
|
Regionaler
Planungsverband Bayerischer Untermain, Bayernstraße 18, 63739
Aschaffenburg |
23.08.2017 |
|
|
16.
|
Staatliches
Bauamt Aschaffenburg Cornelienstraße
1, 63739 Aschaffenburg |
23.08.2017 |
X |
X |
17.
|
Stadt
Stadtprozelten Hauptstraße
132, 97909 Stadtprozelten |
14.08.2017 |
X |
|
18.
|
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg Cornelienstraße
1, 63739 Aschaffenburg |
14.08.2017 |
X |
|
19.
|
Zweckverband
zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Hauptstraße 132, 97909
Stadtprozelten |
23.08.2017 |
|
X |
20.
|
Stadtwerke
Wertheim GmbH |
23.08.2017 |
|
X |
Keine Stellungnahmen
haben abgegeben:
- Bund Naturschutz in Bayern
- Landesbund für Vogelschutz
Keine Bedenken oder
Einwendungen erhoben haben:
- Deutsche Telekom, Würzburg
mit Schreiben vom 11.08.2017 - Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
mit Schreiben vom 14.08.2017 - Reg.v. Ofr. – Bergamt Nordbayern
mit Schreiben vom 21.08.2017 - Staatliches Bauamt Aschaffenburg
mit Schreiben vom 23.08.2017 - Abwasserzweckverband „Südspessart“, Stadtprozelten
mit Schreiben vom 16.08.2017 - Stadt Stadtprozelten
mit Schreiben vom 14.08.2017 - Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.
mit Schreiben vom 17.08.2017 (mit Hinweis) - Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen
mit Schreiben vom 17.08.2017 - Bayernwerk, Marktheidenfeld
mit Schreiben vom 23.08.2017 - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt,
Aschaffenburg
mit Schreiben vom 30.08.2017 - Gemeinde Altenbuch
mit Schreiben vom 04.09.2017 - Gemeinde Hasloch
mit Schreiben vom 05.09.2017 - LRA Miltenberg – Natur- u. Landschaftsschutz
mit Schreiben vom 12.09.2017 (email)
Die folgenden Behörden oder sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Diese werden wie folgt
behandelt.
1.
Amt für Ländliche Entwicklung
Unterfranken
Schreiben vom 17.08.2017
Beschluss:
Das geplante
Gewerbegebiet dient ausschließlich der Erweiterung der südwestlich
anschließenden Gewerbeflächen. Die Erschließung erfolgt über diese von der
Hauptstraße bzw. Frankenstraße aus.
Das geplante
Mischgebiet kann über eine von Südosten nach Nordosten verlaufende
Erschließungsstraße an die Frankenstraße anschließend erfolgen.
Im
Flächennutzungsplan wird an der Nordostgrenze des Mischgebiets eine
gestalterische Eingrünung zur freien Landschaft hin dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
2.
Bay. LANDESAMT FÜR
dENKMALPFLEGE; mÜNCHEN
Schreiben vom 30.08.2017
Beschluss:
Im Plangebiet
ist kein Bodendenkmal konkret erfasst. Nachdem aber durch das Bayerische
Landesamt für Denkmalpflege eine Denkmalvermutung geäußert wird, werden
Sondierungen des Plangebiets im Hinblick auf mögliche Bodenfunde erforderlich.
Damit kann die Gemeinde die Erforderlichkeit (Umsetzbarkeit) der weiteren
Bebauungsplanung feststellen und soweit diese festgestellt ist, entsprechende
Darstellungen beschließen.
Es wird ein
Antrag auf denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis für die notwendigen Sondierungen,
mit denen Eingriffe in den Boden verbunden sind, gestellt. Erforderlichenfalls
wir eine entsprechende Fachfirma, die diese Sondierungen durchführt und
begleitet, wird unter Einbeziehung des
Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege angefragt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
3.
lANDRATSAMT mILTENBERG –
bAULEITPLANUNG -
Schreiben vom 12.09.2017 (email)
(3.1) fACHBEREICH Bauplanungs- und
Bauordnungsrecht
Schreiben vom 12.09.2017 (email)
Beschluss:
Erforderlichkeit
Die Begründung wird im Hinblick auf die Erforderlichkeit überarbeitet.
U.a. ist hier zu betonen:
Für die unmittelbar südwestlich angrenzenden Betriebe („M. Kratzer
Brennerservice“ und „M. Kratzer Schweiß- und Industriebedarf“) besteht ein
dringlicher Bedarf zur Erweiterung von Büro-, Lager- und Betriebsflächen.
Bereits heute bestehen aus Platzmangel bauliche Provisorien. Durch die
Erweiterung vor Ort können zudem zusätzliche öffentliche Erschließungsanlagen
entfallen, nachdem diese überwiegend über die bestehenden Zufahrten und
Erschließungen angebunden werden können.
Fehlende Erweiterungsflächen
können zur Verlagerung und Abwanderung der Betriebe und Verlust von
Arbeitsplätzen in Faulbach führen.
Geeignete bereits erschlossen
Alternativstandorte fehlen in Faulbach. Eine Betriebsverlagerung bedingt einen
höheren Flächenverbrauch und erhöhten naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf.
Grenze des Änderungsbereichs
Die aufgeführten Flächen sollen zwar nicht mit Gebäuden überbaut
werden, jedoch für Nebenflächen wie Lagerplätze oder Parkplätze, die dem
Gewerbegebiet zugeordnet sind, genutzt werden können. Die Einbeziehung in den
Änderungsbereich ist daher erforderlich. Die Bezeichnung der Flurstücksnummer
wird berichtigt.
Amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet
Das Überschwemmungsgebiet wird nachrichtlich in die Plandarstellung
übernommen.
Redaktionelle Berichtigungen
Die angeführten Fehler werden berichtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
(3.2) Fachbereich Immissionsschutz
Schreiben vom 12.09.2017
Beschluss:
Im
angesprochen Gutachten des Ing.-Büros Wölfel ist an Stelle des geplanten
Mischgebiets (Flächennutzungsplan) ein (beschränktes) Gewerbegebiet zu Grunde
gelegt. Das immissionschutzfachliche Gutachten wird entsprechend überarbeitet.
Die
redaktionellen Fehler werden berichtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
(3.3) Fachbereich Wasser- und Bodenschutz
Schreiben vom 12.09.2017 (email)
Beschluss:
Das Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg wurde beteiligt.
Die fachlichen Belange werden im Rahmen dieser Stellungnahme behandelt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
4.
Regierung von
Unterfranken – Höhere Landesplanungsstelle, Würzburg
Schreiben vom 21.08.2017
Beschluss:
Überschwemmungsgebiet
des Mains
Sowohl die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt
Miltenberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg haben hier Bedenken
vorgetragen, da das Plangebiet sich außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebiets
befindet.
Die Bedenken
der Höheren Landesplanungsbehörde können somit zurückgestellt werden.
Großflächige
Einzelhandelsbetriebe
werden ausgeschlossen. Eine Ansiedlung ist hier nicht
beabsichtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
5.
Regionaler
planungsverband Bayerischer UnteRmain, Aschaffenburg
Schreiben vom 23.08.2017
Beschluss:
Überschwemmungsgebiet
des Mains
Sowohl die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt
Miltenberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg haben hier Bedenken
vorgetragen, da das Plangebiet sich außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebiets
befindet.
Die Bedenken
können somit zurückgestellt werden.
Großflächige
Einzelhandelsbetriebe
werden ausgeschlossen. Eine Ansiedlung ist hier nicht
beabsichtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
6.
WASSERWIRTSCHAFTSAMT
ASCHAFFENBURG
Schreiben vom 14.08.2017
Beschluss:
Wasserversorgung
Der Zweckverband
Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe hat keine Bedenken im Hinblick auf
die mögliche Wasserversorgung vorgebracht.
Überschwemmungsgebiete
Der Hinweis,
dass das Plangebiet nicht mehr innerhalb des neu errechneten
Überschwemmungsgebiets des Mains liegt, wird in die Begründung aufgenommen.
7.
Zweckverband zur
Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Stadtprozelten
Schreiben vom 23.08.2017
Beschluss:
Auf die
Stellungnahmen der Stadtwerke Wertheim wird verwiesen.
Die angesprochenen Leitungen sind, da keine Leitungsrechte oder
Grunddienstbarkeiten zu Gunsten des Versorgungsträgers ggf. auf dessen Kosten
zu verlegen.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
8.
Stadtwerke Wertheim
GmbH
Schreiben vom 23.08.2017
e-mail vom 26.09.2017:
Beschluss:
Der Gemeinderat
Faulbach nimmt die Stellungnahme zur Kenntis..
B Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung
der Bürger gingen keine Stellungnahmen mit Anregungen und / oder Einwendungen
ein.
C Fortführung
der Planung, Planentwurf
Beschluss:
Die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind bei Erstellung
des Planentwurfes einzuarbeiten.
Für die bodendenkmalpflegerische Sondierung ist eine
denkmlaschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Das immissionsschutzfachliche Gutachten ist zu überarbeiten.
Ggf. erforderliche Änderungen insbesondere im Hinblick auf die zulässigen
Emissionskontingente des Gewerbegebiets sind in die Planung einzuarbeiten.
Sofern sich keine gravierenden Änderungen ergeben, wird der
überarbeitete Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ansonsten
erfolgt die erneute Vorlage zur Billigung im Gemeinderat.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
Abstimmungsvermerke: