Auch zu diesem TOP übergibt Bürgermeister Hörnig das Wort an Herrn Beil

 

8. Änderung des Flächennutzungsplanes                                           

                                                                                                           

A)       Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1,  BauGB

 

durch Schreiben vom 04.08.2017 – Frist der Stellungnahmen bis 04.09.2017

 

Behandlung von Stellungnahmen und Anregungen

in der Gemeinderatssitzung am 11.10.2017

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gingen die folgenden Stellungnahmen mit Anregungen und / oder Einwendungen ein.

 

 

 

Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Schreiben /
Anregungen
vom

ohne

Einwände / Anregungen / Äußerungen

mit

Einwänden / Anregungen / Äußerungen

1.       

Abwasserzweckverband Südspessart
Hauptstraße 132, 97909 Stadtprozelten

16.08.2017

X

 

2.       

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Antoniusstr. 1,
63741 Aschaffenburg

30.08.2017

X

 

3.       

Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.

Zeller Straße 40

97082 Würzburg

17.08.2017

X
mit Hinweis

 

4.       

Bayernwerk AG
Netzcenter Marktheidenfeld

Dillberg 10, 97828 Marktheidenfeld

23.08.2017

X

 

5.       

Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Kreisgruppe Miltenberg, Römerstraße 31, 63785 Obernburg

 

 

 

6.       

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Robert-Bosch-Str. 28

63225 Langen

17.08.2017

X

 

7.       

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, Weichertstraße 12,
63741 Aschaffenburg

11.08.2017

X

 

8.       

Gemeinde Altenbuch,

i. d. VG Stadtprozelten, Hauptstraße 132,
97909 Stadtprozelten

04.09.2017

X

 

9.       

Gemeinde Hasloch,

i. d. VG Kreuzwertheim, Lengfurter Str. 8

97892 Kreuzwertheim

05.09.2017

X

 

10.     

Landesamt für Denkmalpflege
Referat B Q-Bauleitplanung, Hofgraben 4, 80539 München

30.08.2017

 

X

11.     

Landesbund für Vogelschutz

Mainlände 8, 97209 Veitshöchheim

 

 

 

12.     

Landratsamt Miltenberg

Bauleitplanung, Brückenstraße 2,

63897 Miltenberg

12.09.2017
(email)

 

X

 

LRA Miltenberg
FB Bauplanungs- und Bauordnungsrecht-

12.09.2017
(email)

 

X

 

LRA Miltenberg
FB Natur- und Landschaftsschutz

12.09.2017
(email)

X

 

 

LRA Miltenberg
FB Immissionsschutz

12.09.2017
(email)

 

X

 

LRA Miltenberg
FB Wasser- und Bodenschutz

12.09.2017
(email)

X
(mit Hinweis)

 

 

LRA Miltenberg
FB Brandschutz

12.09.2017
(email)

X
(liegt nicht vor)

 

13.     

Regierung von Oberfranken

- Bergamt Nordbayern -, Postfach 110165,

95420 Bayreuth

21.08.2017

X

 

14.     

Regierung von Unterfranken

 - Höhere Landesplanungsstelle -,

Peterplatz 9, 97070 Würzburg

21.08.2017

 

X

15.     

Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain, Bayernstraße 18,

63739 Aschaffenburg

23.08.2017

 

 

16.     

Staatliches Bauamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1, 63739 Aschaffenburg

23.08.2017

X

X

17.     

Stadt Stadtprozelten

Hauptstraße 132, 97909 Stadtprozelten

14.08.2017

X

 

18.     

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1, 63739 Aschaffenburg

14.08.2017

X

 

19.     

Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Hauptstraße 132, 97909 Stadtprozelten

23.08.2017

 

X

20.     

Stadtwerke Wertheim GmbH
Mühlenstraße 60, 97877 Wertheim

23.08.2017

 

X

 

 

Keine Stellungnahmen haben abgegeben:

  • Bund Naturschutz in Bayern
  • Landesbund für Vogelschutz

 

Keine Bedenken oder Einwendungen erhoben haben:

  • Deutsche Telekom, Würzburg
    mit Schreiben vom 11.08.2017
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
    mit Schreiben vom 14.08.2017
  • Reg.v. Ofr. – Bergamt Nordbayern
    mit Schreiben vom 21.08.2017
  • Staatliches Bauamt Aschaffenburg
    mit Schreiben vom 23.08.2017
  • Abwasserzweckverband „Südspessart“, Stadtprozelten
    mit Schreiben vom 16.08.2017
  • Stadt Stadtprozelten
    mit Schreiben vom 14.08.2017
  • Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.
    mit Schreiben vom 17.08.2017 (mit Hinweis)
  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen
    mit Schreiben vom 17.08.2017
  • Bayernwerk, Marktheidenfeld
    mit Schreiben vom 23.08.2017
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Aschaffenburg
    mit Schreiben vom 30.08.2017
  • Gemeinde Altenbuch
    mit Schreiben vom 04.09.2017
  • Gemeinde Hasloch
    mit Schreiben vom 05.09.2017
  • LRA Miltenberg – Natur- u. Landschaftsschutz
    mit Schreiben vom 12.09.2017 (email)

 

Die folgenden Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Diese werden wie folgt behandelt.

 

 

1.               Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Schreiben vom 17.08.2017

Beschluss:

Das geplante Gewerbegebiet dient ausschließlich der Erweiterung der südwestlich anschließenden Gewerbeflächen. Die Erschließung erfolgt über diese von der Hauptstraße bzw. Frankenstraße aus.

Das geplante Mischgebiet kann über eine von Südosten nach Nordosten verlaufende Erschließungsstraße an die Frankenstraße anschließend erfolgen.

           

Im Flächennutzungsplan wird an der Nordostgrenze des Mischgebiets eine gestalterische Eingrünung zur freien Landschaft hin dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

2.               Bay. LANDESAMT FÜR dENKMALPFLEGE; mÜNCHEN
Schreiben vom 30.08.2017

 

Beschluss:

Im Plangebiet ist kein Bodendenkmal konkret erfasst. Nachdem aber durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eine Denkmalvermutung geäußert wird, werden Sondierungen des Plangebiets im Hinblick auf mögliche Bodenfunde erforderlich. Damit kann die Gemeinde die Erforderlichkeit (Umsetzbarkeit) der weiteren Bebauungsplanung feststellen und soweit diese festgestellt ist, entsprechende Darstellungen beschließen.

Es wird ein Antrag auf denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis für die notwendigen Sondierungen, mit denen Eingriffe in den Boden verbunden sind, gestellt. Erforderlichenfalls wir eine entsprechende Fachfirma, die diese Sondierungen durchführt und begleitet,  wird unter Einbeziehung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege angefragt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

3.               lANDRATSAMT mILTENBERG – bAULEITPLANUNG -
Schreiben vom 12.09.2017 (email)

 

(3.1)    fACHBEREICH Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Schreiben vom 12.09.2017 (email)

 


 

Beschluss:

 

Erforderlichkeit
Die Begründung wird im Hinblick auf die Erforderlichkeit überarbeitet. U.a. ist hier zu betonen:
Für die unmittelbar südwestlich angrenzenden Betriebe („M. Kratzer Brennerservice“ und „M. Kratzer Schweiß- und Industriebedarf“) besteht ein dringlicher Bedarf zur Erweiterung von Büro-, Lager- und Betriebsflächen. Bereits heute bestehen aus Platzmangel bauliche Provisorien. Durch die Erweiterung vor Ort können zudem zusätzliche öffentliche Erschließungsanlagen entfallen, nachdem diese überwiegend über die bestehenden Zufahrten und Erschließungen angebunden werden können. 

Fehlende Erweiterungsflächen können zur Verlagerung und Abwanderung der Betriebe und Verlust von Arbeitsplätzen in Faulbach führen.

Geeignete bereits erschlossen Alternativstandorte fehlen in Faulbach. Eine Betriebsverlagerung bedingt einen höheren Flächenverbrauch und erhöhten naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf.

Grenze des Änderungsbereichs
Die aufgeführten Flächen sollen zwar nicht mit Gebäuden überbaut werden, jedoch für Nebenflächen wie Lagerplätze oder Parkplätze, die dem Gewerbegebiet zugeordnet sind, genutzt werden können. Die Einbeziehung in den Änderungsbereich ist daher erforderlich. Die Bezeichnung der Flurstücksnummer wird berichtigt.

Amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet
Das Überschwemmungsgebiet wird nachrichtlich in die Plandarstellung übernommen.

Redaktionelle Berichtigungen
Die angeführten Fehler werden berichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

 

(3.2)    Fachbereich Immissionsschutz
Schreiben vom 12.09.2017

Beschluss:

Im angesprochen Gutachten des Ing.-Büros Wölfel ist an Stelle des geplanten Mischgebiets (Flächennutzungsplan) ein (beschränktes) Gewerbegebiet zu Grunde gelegt. Das immissionschutzfachliche Gutachten wird entsprechend überarbeitet.

Die redaktionellen Fehler werden berichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

 

(3.3)    Fachbereich Wasser- und Bodenschutz
Schreiben vom 12.09.2017 (email)

 

 

Beschluss:

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde beteiligt.
Die fachlichen Belange werden im Rahmen dieser Stellungnahme behandelt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

4.               Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsstelle, Würzburg
Schreiben vom 21.08.2017

Beschluss:

Überschwemmungsgebiet des Mains
Sowohl die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Miltenberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg haben hier Bedenken vorgetragen, da das Plangebiet sich außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebiets befindet.

Die Bedenken der Höheren Landesplanungsbehörde können somit zurückgestellt werden.

Großflächige Einzelhandelsbetriebe
werden ausgeschlossen. Eine Ansiedlung ist hier nicht beabsichtigt.

         

          Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 


5.               Regionaler planungsverband Bayerischer UnteRmain, Aschaffenburg
Schreiben vom 23.08.2017

 

Beschluss:

Überschwemmungsgebiet des Mains
Sowohl die Untere Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Miltenberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg haben hier Bedenken vorgetragen, da das Plangebiet sich außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebiets befindet.

Die Bedenken können somit zurückgestellt werden.

 

Großflächige Einzelhandelsbetriebe
werden ausgeschlossen. Eine Ansiedlung ist hier nicht beabsichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

6.               WASSERWIRTSCHAFTSAMT ASCHAFFENBURG
Schreiben vom 14.08.2017

Beschluss:

Wasserversorgung

Der Zweckverband Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe hat keine Bedenken im Hinblick auf die mögliche Wasserversorgung vorgebracht.

Überschwemmungsgebiete

Der Hinweis, dass das Plangebiet nicht mehr innerhalb des neu errechneten Überschwemmungsgebiets des Mains liegt, wird in die Begründung aufgenommen.

7.               Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, Stadtprozelten
Schreiben vom 23.08.2017

Beschluss:

Auf die Stellungnahmen der Stadtwerke Wertheim wird verwiesen.
Die angesprochenen Leitungen sind, da keine Leitungsrechte oder Grunddienstbarkeiten zu Gunsten des Versorgungsträgers ggf. auf dessen Kosten zu verlegen.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

8.               Stadtwerke Wertheim GmbH
Schreiben vom 23.08.2017

 

 

e-mail vom 26.09.2017:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Faulbach nimmt die Stellungnahme zur Kenntis..

 

B        Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger gingen keine Stellungnahmen mit Anregungen und / oder Einwendungen ein.

 

C        Fortführung der Planung, Planentwurf

 

          Beschluss:

 

Die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind bei Erstellung des Planentwurfes einzuarbeiten.

Für die bodendenkmalpflegerische Sondierung ist eine denkmlaschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Das immissionsschutzfachliche Gutachten ist zu überarbeiten. Ggf. erforderliche Änderungen insbesondere im Hinblick auf die zulässigen Emissionskontingente des Gewerbegebiets sind in die Planung einzuarbeiten.

Sofern sich keine gravierenden Änderungen ergeben, wird der überarbeitete Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ansonsten erfolgt die erneute Vorlage zur Billigung im Gemeinderat.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

Abstimmungsvermerke: