Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Wolfgang Hörnig das Wort an Gemeinderat Harald Hepp. Herr Hepp hat in seiner Eigenschaft als 1. Kommandant der Freiw. Feuerwehr Faulbach den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Faulbach erstellt. In der derzeitigen Fassung hat der Bedarfsplan insgesamt 160 DIN A4 Seiten. Laut Bayer. Feuerwehrgesetz soll jede Gemeinde grundsätzlich einen Bedarfsplan aufstellen. Er ist Voraussetzung für Zuschüsse des Freistaates Bayern für die Neuanschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Im Feuerwehrbedarfsplan werden die Gefahrenpotenziale der Gemeinde festgestellt (Risikoanalyse). Hieraus ergibt sich dann mit welchen Mitteln der erforderliche Bandschutz hergestellt werden kann. Der 1. Kdt. Harald Hepp hat zur Veranschaulichung im Gemeinderat eine Präsentation des Feuerwehrbedarfsplans aufbereitet. Der Bedarfsplan und die Präsentation wurden im Ratsinfo veröffentlicht.