Bürgermeister Hörnig gibt dem Gemeinderat folgendes zur Kenntnis:

 

a) Am 05.12.2017 fand die Gerichtsverhandlung vor dem Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg statt, bei dem das Urteil über die Klage der Hundefreunde Faulbach e.V. gegen den Freistaat Bayern (Landratsamt Miltenberg) ergangen ist. Die Klage der Hundefreunde wurde abgewiesen.

 

b) Am nächsten Montag, 29.01.2018 ist der Baubeginn für den Bauabschnitt II in der Hauptstraße, durch die Fa. Grümbel, Gössenheim.

Die Baustelleneinrichtung ist wieder auf dem Baugrundstück der Gemeinde am Bahnhof.

 

c) Am Anwesen Heidi Zöller, Speckspitze 19, ist der Beton porös und das Wasser drückt sich Richtung Wohnhaus durch. Hier muss lt. Fa. Leo Karl eine Verrohrung erfolgen, die in den nächsten Tagen, aufgrund der Dringlichkeit erfolgen wird.