Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erläßt die Gemeinde Faulbach folgende

 

Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS)

(Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt)

 

Die Satzung tritt am 01.07.2018 in Kraft

 

Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofssatzung 13.12.1979 und die Änderungssatzungen hierzu, außer Kraft