Beschluss:
Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erläßt die Gemeinde Faulbach folgende
Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der
Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS)
(Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt)
Die Satzung tritt am 01.07.2018 in Kraft
Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofssatzung 13.12.1979 und die Änderungssatzungen hierzu, außer Kraft