Beschluss:
Zur Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Faulbach wird nach erfolgter örtlicher Prüfung mit dem vom Gemeinderat Faulbach beschlossenen festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) Entlastung erteilt.
Abstimmungsvermerke:
Der 1. Bürgermeister ist wegen Befangenheit nicht stimmberechtigt.