Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach beschließt, zum nächst möglichen Zeitpunkt durch Kündigung seinen Austritt aus der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Heimstättenwerk e.G. Marktheidenfeld zu erklären.
Bürgermeister Hörnig
teilt dem Gemeinderat mit, dass die Gemeinde Faulbach Mitglied in der
Gemeinnützigen Baugenossenschaft Heimstättenwerk e.G. Marktheidenfeld ist. Laut
der letzten vorliegenden Mitteilung beträgt der Anteil der Gemeinde Faulbach
135 Geschäftsanteile zu je 55,00 €, entspricht insgesamt 7.425,00 €.
Die Gemeinnützige
Baugenossenschaft Heimstättenwerk e.G. war bis 2003 Eigentümer von 2 Immobilien
in Faulbach (Hauptstraße 89 und 90). Nachdem die Baugenossenschaft
zwischenzeitlich keine Immobilien in Faulbach mehr hat, schlägt die
Finanzverwaltung vor, die Geschäftsanteile zu kündigen.
Die letzte
Dividendenauszahlung war am 12.12.2014 für das Geschäftsjahr 2013 und betrug 2
% aus den Geschäftsanteilen, also 148,50 €. Die Dividenden werden nicht
regelmäßig ausgeschüttet. So hat die Gemeinde Faulbach z.B. ab dem
Geschäftsjahr 2004 bis zum Geschäftsjahr 2013 (10 Jahre) nur insgesamt 8
Dividendenauszahlungen á 148,50 € erhalten und seither keine mehr.
Gemäß § 7 der
Satzung der Baugenossenschaft hat jedes Mitglied das Recht durch Kündigung
seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt
2 Jahre.
Nach kurzer
Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden