Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, bis zum Erreichen einer angemessenen Leistungsfähigkeit jährlich einen Antrag auf Stabilisierungshilfe gem. Art. 11 Finanzausgleichsgesetz zu stellen. Die Finanzverwaltung wird damit beauftragt, die erforderlichen Antragsunterlagen zu erstellen und über das Landratsamt Miltenberg einzureichen. Der Gemeinderat Faulbach erklärt, das Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Faulbach grundsätzlich umzusetzen.


Der 2. Bürgermeister Volker Schleßmann bedankt sich beim Kämmerer für die Ausarbeitung des Haushalts mit seinen Anlagen.