Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach erlässt für das Haushaltsjahr 2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung mit ihrer Anlage:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde
F A U L B A C H
Landkreis Miltenberg
für das Haushaltsjahr 2 0 1 9
Aufgrund von Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit
Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Faulbach folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in
der als Anlage beigefügten Fassung geändert.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01.
Januar 2019 in Kraft.
Faulbach, den 18.07.2019 ___________________________________
Wolfgang
Hörnig
1. Bürgermeister