Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Faulbach folgende

 

 

2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung

zur

Wasserabgabesatzung (BGS/WAS):

 

 

 

§ 1

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 17.10.2013, zuletzt geändert am 27.10.2016 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 3,00 € pro Kubikmeter Wasser.“

 

 

§ 2

 

§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 17.10.2013 wird wie folgt geändert:

 

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,00 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

 

 

§ 3

 

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.