Beschluss:
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Faulbach folgende
2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Wasserabgabesatzung (BGS/WAS):
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 17.10.2013, zuletzt geändert am 27.10.2016 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 3,00 € pro Kubikmeter Wasser.“
§ 2
§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 17.10.2013 wird wie folgt geändert:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,00 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.