Beschluss:
Die Änderung des
Bebauungsplanes „Glückgraben-Weinweg“ mit Begründung, wird nach Abwägung der im
Verfahren durch das Landratsamt Miltenberg vorgebrachten Änderungen und
Ergänzungen in der Fassung vom 19.12.2019 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen.
Abstimmungsvermerke: