Beschluss:
Der Gemeinderat gibt dem Bürgermeister freie Hand für die Vergabe der Anschlussarbeiten, wenn der Kostenanteil der Gemeinde bei entsprechender Förderung nicht über 5000 Euro liegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat gibt dem Bürgermeister freie Hand für die Vergabe der Anschlussarbeiten, wenn der Kostenanteil der Gemeinde bei entsprechender Förderung nicht über 5000 Euro liegt.