Beschluss:
Der Gemeinderat Faulbach erlässt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde
F A U L B A C H
Landkreis Miltenberg
für das Haushaltsjahr 2 0 2 2
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde Faulbach folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2 0 2 2 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 5.508.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 6.178.000 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben
im
Vermögenshaushalt werden festgesetzt auf 0 €.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt
wird
festgesetzt auf 5.147.000 €.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2022 in Kraft.
Faulbach,
den _______________
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Wolfgang Hörnig, 1.Bürgermeister